Hier können Sie die öffentlichen Bekanntmachungen aller Amtsblätter der Stadt Mülheim an der Ruhr nach beliebigem Inhalt durchsuchen.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Herr ----- --------- ---------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----------------- --- ----- ------------- -- -------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 17.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123917/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige
Die an -------- -------, geboren am ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 17.04.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Thomas Geiermann, Leipziger Str. 26, 42579 Heiligenhaus, unter dem Aktenzeichen 32-3/006387026/77 am 12.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 12.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an Herr Michael Freck zuletzt wohnhaft gewesen in unbekannt, unbekannt zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123397/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Adilson Ferreira, Broicher Waldweg 183, 45479 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CD223 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gemäß § 9 LZG NRW nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Marko Ristic, Bruchstraße 27, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-XL3 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheid, AZ: 96626/69
Der an Frau Blessing Omoruyi zuletzt wohnhaft gewesen in Steinkampstr. 31, 45476 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 06.04.2023 (Aktenzeichen: 57-21/96626/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Daniel Nichescu, Alexander-Tenhaeff-Straße 18, 46446 Emmerich am Rhein, unter dem Aktenzeichen 32-3/006389374/77 am 05.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Marten Hagen Paroth, Hülser Straße 42, 47798 Krefeld, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388411/107 am 04.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 04.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Jil-Kristal Wachter, Im Schlenk 117, 47055 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/006384306/44 am 04.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 04.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.