Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO

Die an ----- --------- ------- - ------- ----------- ------------ - gerichtete Inverzugsetzung vom 04.01.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK / P 425 / 426 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.01.2024

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann

Datum
Donnerstag 04.01.2024 - 12:00