Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- --------- ------- --- ------- -------- --------- -- -- ----- -------- -- --- ---- – gerichtete Inverzugsetzung vom 19.12.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK / O 471 / 97 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann