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Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an Hryhorii Onepir, geb. am 18.09.1971, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.05.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 04.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an Mirsad Huseinagic, geb. am 19.01.1977, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 04.05.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 04.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau Laura Jehles, Adolfstrasse 65, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-MY1811 am 05.05.2026 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an David Paternoga, geb. am 04.05.1996, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 21.01.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 05.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau Laura Jehles, Adolfstr. 65, 45468 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.11/MH-MY1811 am 06.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 211, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brandt

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Rainer Kucier, geboren 29.03.1957, zuzustellende Gebührenbescheid vom 06.05.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/13478/26)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Sergii Sakhno, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-WW888 am 06.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau Neli Stoyanova Koycheva BULGARIEN unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DS7980 am 06.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene in das Ausland verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Hamo Salim Jundi Al-Ali, Elisabeth-Selbert-Straße 17, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MJ13 am 20.04.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Dragan Jankov, In der Gasse 6, 57648 Unnau, unter dem Aktenzeichen 32-3/006469044/107 am 05.05.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 05.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 07.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem.  132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an Nelly Bwabwa Bana Bimpe, geb. am 24.04.1991, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.05.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Ruhrstr. 1, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 08.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Herrn Ferid Dönmez, Rheinhausener Straße 8, 47441 Moers unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-KY611 am 11.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Jonas Tino Bohrer, Tannhäuser Str. 20, 40549 Düsseldorf, unter dem Aktenzeichen 32-3/006466167/24 am 31.03.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 31.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 11.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Backmann

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Razvan Florin Plesa, Lindenalle 13, 47229 Duisburg, unter dem Aktenzeichen 32-3/006467880/118 am 22.04.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 22.04.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fichter

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an Oktay Uzun, geb. am 04.05.1977, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 15.04.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Ruhrstr. 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 15.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides vom 15.05.2026

Der Einstellungsbescheid vom 15.05.2026 an Herrn Yanko Stoyanov (Aktenzeichen 57-23/109944/47) – zuletzt wohnhaft Uhlandstr. 18, 45468 Mülheim an der Ruhr ist öffentlich Bekannt zu machen, da der o.G. verzogen ist und die neue Adresse nicht bekannt ist.

Der Einstellungsbescheid vom 15.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Kahraman, (Zimmer 4.15) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 15.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kahraman

Rücknahmebescheid v. 15.05.2026 nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X

Der Rücknahmebescheid vom 15.05.2026 gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr 3 SGB X an Herrn Yanko Stoyanov (Aktenzeichen: 57-23/109944/47) – zuletzt wohnhaft Uhlandstr. 18, 45468 Mülheim an der Ruhr - ist öffentlich Bekannt zu machen, da der o.G. verzogen ist und die neue Adresse nicht bekannt ist.

Der Rücknahmebescheid vom 15.05.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Str. 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Kahraman (Zimmer 4.15) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 15.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kahraman

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der gegen Herrn Ralf Maury, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/DU-RM1266 am 05.05.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Online-Auktion Fundsachen 2026

Am 25.06.2026 um 20:00 Uhr startet die Online-Auktion des Ordnungsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr. 

Versteigert werden Fundsachen wie Fahrräder, elektronische Geräte, Handys, Schmuck oder Uhren und diverse andere Kleinteile, deren Fund länger als sechs Monate zurückliegt und bei denen der*die Finder*in auf den Erwerb der Fundsache verzichtet hat oder ein*e Eigentümer*in nicht ermittelt werden konnte. 

Die vierwöchige Vorschau beginnt am 28.05.2026, die Auktion beginnt am 25.06.2026 um 20:00 Uhr und dauert 10 Tage. 

Die Fundsachen können nicht besichtigt werden, da sie sich zur Datenlöschung und Aufbereitung bei der Firma GMS befinden. Es besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Bilder im Internet unter www.sonderauktionen.net einzusehen und die Gegenstände zu beobachten.

Eine Vorbesichtigung der Fahrräder ist ebenfalls nicht möglich.

Die Auktion dauert insgesamt zehn Tage. Um mitbieten zu können, müssen sich Interessierte einmalig kostenlos auf der Plattform www.sonderauktionen.net registrieren. 

Danach können sie über das Portal ein Gebot abgeben oder den Gegenstand über die Rückwärtsauktion ersteigern. Das bedeutet, dass die Fundsache zum Höchstpreis angeboten wird und der Preis in regelmäßigen Abständen sinkt, wenn kein Gebot abgegeben wird.

Die Versteigerung wird von der Firma GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH, Samernsche Straße 1, 48465 Schüttorf, Telefon 05923/995964, durchgeführt. Die Firma GMS übernimmt die gesamte Abwicklung für die Stadt Mülheim an der Ruhr.

Die ersteigerten Kleinteile werden von der Firma GMS versandt, die Fahrräder und größere Fundsachen sind nach Bekanntgabe eines Abholtermins abzuholen.


Mülheim an der Ruhr, 12.05.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
A. Schroeder