Anhang Größe
Amtsblatt 2026_06.pdf 205.21 KB

Öffentliche Zustellung

Der gegen ---------------- ---- ---------------------------- ---- --------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-IF66 am 02.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen---------------------------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DU947 am 02.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW160 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV959 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV957 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV951 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV949 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- ---------------------------------- ---- ------------- ------ unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV944 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ---------------- ----- --------------------------- ---- -------------- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV945 am 05.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ------------------ -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/EL-M3045 am 09.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ------------------ -------------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/SI-A4456 am 09.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen ----------------- -------------------------------------- ------------------ -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DW158 am 11.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung

Der gegen -------------- ---------------------------------------- --------- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-F57 am 11.03.26 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 21.01.2026 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ------- ---------- ------- -------- ------- -- -------------- --- ----- --------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 21.01.2026 (Aktenzeichen: 57-21/ 118049/08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer 1. Etage/1.4) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 03.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Karaca

Ordnungsverfügung

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die gegen die -------- ------------- ---- ------- ------------- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-51.53 Nr 35/25 am erlassene Ordnungsverfügung konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 26.02.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von einem Monat Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht, 40213 Düsseldorf. Bastionstr. 39, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden. 

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbestelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 216, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 26.02.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bremer

Ordnungsverfügung

Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung

Die gegen ------- ------ ----- -------- ------------ -------, unter dem Aktenzeichen 32-51.53 Nr 36/25 am 02.03.2026 erlassene Ordnungsverfügung konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 02.03.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von einem Monat Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht, 40213 Düsseldorf. Bastionstr. 39, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden. 

Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Ordnungsverfügung kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Gewerbestelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 216, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 02.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bremer

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ --------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.12.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 04.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an --------- -------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 04.08.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 04.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ---- -------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 09.01.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60562/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- -------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 18.02.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/54628/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an -------- ------- ------- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 19.02.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/60471/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum

Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ ------ ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 05.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 05.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ----- -------- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 17.02.2026

  • (Aktenzeichen 37-52.01/53854/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an ------ ----- ---- ----------, zustellende Gebührenbescheid vom 14.11.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/46623/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung des Rückforderungsbescheid vom 09.03.2026 gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)

Der an ---- ------- ------- ------- -------- ------- -- --------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 09.03.2026 

(Aktenzeichen: 57-21/ 128925/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gem. § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstr. 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 1.2) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 09.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ -------- gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 02.02.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 10.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann

Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung

Die an ------- ---- --------- ---------- -- -- ----- ---------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214005799 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen nicht möglich ist.

Die Ordnungsverfügung vom 10.09.2025 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Ordnungsverfügung vom 10.09.2025 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ----- -------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 11.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 11.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sommer

Bescheid über die Versagung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Öffentliche Zustellung des Bescheids vom 04.03.2026 über die Versagung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Der Versagungsbescheid gem. § 66 Abs. 1 S. 1 SGB I vom 04.03.2026 mit dem Aktenzeichen 57-22/130340/65 für ------ ---------- kann nicht zugestellt werden, da sie von ihrem letzten Wohnsitz abgemeldet wurde und die Adresse nicht bekannt ist.

Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Abs. 2 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. 

Der Bescheid kann von dem Betroffenen beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Kaiser-Wilhelm-Str. 27, 45476 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 1, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 11.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Grob

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------- ------------------------------- ----------- ----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001169844/29 am 19.01.2026 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.01.2026 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2026
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Becker

Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 204 ff ZPO

Die an ------ --------- --------- ---- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 12.03.2026 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.03.2026
Der Oberbürgermeister.
Im Auftrag
Altunbey