Aufgrund des § 7 Absatz 3 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2025 (GV. NRW. S. 617-644), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 18.12.2025 folgende Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 02.07.2025 beschlossen:
Artikel I
- Änderung des Satzungstextes -
1) In der Inhaltsübersicht (Abschnitt II) werden die Bezeichnungen zu §§ 6, 9, 10, 11, 15 und 16 wie folgt geändert:
§ 6 Ausschuss für Finanzen und Personalentwicklung
§ 9 Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Ordnung
§ 10 Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft
§ 11 Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Energie
§ 15 Ausschuss für Kultur, Brauchtum, Tourismus und Stadtgeschichte
§ 16 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
2) In der Inhaltsübersicht (Abschnitt II) wird neu eingefügt:
§ 19 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
3) In der Inhaltsübersicht ändert sich ab Abschnitt III die Nummerierung der Paragraphen:
§ 20 Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstelle
§ 21 Aufgaben der Bezirksvertretungen
4) In der Inhaltsübersicht (Abschnitt IV) wird der § 21 (Integrationsrat) gestrichen sowie die Bezeichnung des Gremiums im § 22 wie folgt geändert:
§ 22 Jugendstadtrat der Stadt Mülheim an der Ruhr
5) In der Inhaltsübersicht (Abschnitt V) wird § 26 wie folgt ergänzt:
§ 26 Anregungen und Beschwerden; Petitionen
6) § 5 Absatz 2 wird wie folgt um die Buchstaben h) und i) ergänzt:
h) 1. Ausbau der digitalen Infrastruktur im Stadtgebiet (Breitbandversorgung, WLAN-Hotspots, Mobilfunk usw.);
2. Einbeziehung der und Kooperation mit lokalen Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen im Bereich Digitalisierung sowie
3. alle Fragen der Digitalisierung der Verwaltung;
i) Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen.
7) In § 6 wird die Bezeichnung des Ausschusses (Finanzausschuss) geändert in „Ausschuss für Finanzen und Personalentwicklung“ sowie Absatz 2 um den Buchstaben d) ergänzt:
d) Grundsatzfragen zur Personalentwicklung;
8) § 8 Buchstaben e) und f) werden gestrichen. Es werden stattdessen die neuen Buchstaben e), f) und g) eingefügt:
e) Förderung der Seniorenarbeit und Unterstützung insbesondere der Seniorenberatungsstellen und -begegnungsstätten;
f) Beteiligung bei Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen und Diskriminierungen;
g) Grundsätzliche Fragestellungen und Themen bezüglich Veränderungen der Stadtgesellschaft aufgrund der demografischen Entwicklung.
9) In § 9 (Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung) wird die Bezeichnung des Ausschusses geändert in „Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Bevölkerungsschutz, Sicherheit und Ordnung“.
10) In § 10 (Ausschuss für Umwelt und Energie) wird die Bezeichnung des Ausschusses geändert in „Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft“ sowie in Absatz 1 ein neuer Buchstabe b) und Buchstabe c) wie folgt eingefügt:
- Angelegenheiten des Klimaschutzes:
- Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sowie städtischer Maßnahmen.
- Angelegenheiten der Landwirtschaft:
- Anliegen der Landwirtschaft, Fragen der landwirtschaftlichen Flächennutzung, der Nutztierhaltung und der Jagd.
Der bisherige Buchstabe b) wird ein neuer Buchstabe d).
In Absatz 2 wird der Buchstabe a) wie folgt geändert:
- Vergabe von Umweltpreisen der Stadt Mülheim an der Ruhr
11) In § 11 (Ausschuss Wirtschaft, Innovation und Digitalisierung) wird die Bezeichnung des Ausschusses geändert in „Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Energie“ und im Buchstaben c) eine Ziffer 3 aufgenommen:
3. Unterstützung von Initiativen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI).
Außerdem wird Buchstabe d) gestrichen. Aus den bisherigen Ziffern e) und f) werden d) und e). Es wird ein neuer Buchstabe f) ergänzt:
d) Unterstützung bei der Kooperation mit der Hochschule Ruhr West und anderen Forschungseinrichtungen (Max-Planck-Institute, IWW Zentrum Wasser usw.);
e) Citylogistik, Angelegenheiten und konzeptionelle Entwicklung der Binnenschifffahrt und des Hafens;
f) Energiewirtschaft (Energieversorgung, -verbrauch und –einsparung).
12) In § 13 (Bildungsausschuss) wird im Absatz 1 der Buchstabe b) um die folgenden Themen ergänzt:
Angelegenheiten des Schulsports, Digitalisierung in den Schulen;
13) In § 15 (Kulturausschuss) wird die Bezeichnung des Ausschusses geändert in „Ausschuss für Kultur, Brauchtum, Tourismus und Stadtgeschichte“ sowie Absatz 2 wie folgt geändert:
(2) Der Ausschuss für Kultur, Brauchtum, Tourismus und Stadtgeschichte entscheidet in den nachfolgend übertragenen Angelegenheiten seines Aufgabenbereichs:
- Vergabe des Ruhrpreises für Kunst und Wissenschaft der Stadt Mülheim an der Ruhr;
- Richtlinien zur Förderung kultureller Projekte in Mülheim an der Ruhr;
- Förderung kultureller Projekte nach den Richtlinien zu b);
- Auswahl, Standort und Unterhaltung (Restaurierung/ Instandsetzung) von Kunst im öffentlichen Raum;
14) § 15a Absatz 1 wird um einen neuen Buchstaben b) ergänzt. Die darauffolgenden Ziffern verschieben sich entsprechend. In Buchstabe f) und g) werden beispielhafte Maßnahmen aus dem Klammerzusatz gestrichen. Der Absatz 2 wird geändert. Die benannten Änderungen sehen wie folgt aus:
(1)
b) Konzepte zum Umgang mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Carsharingfahrzeugen;
f) Konzepte für den ruhenden Verkehr;
g) Berücksichtigung der Belange von Fußgängern;
(2) Der Mobilitätsausschuss entscheidet in den nachfolgend übertragenen Angelegenheiten seines Aufgabenbereichs:
Planungs- und Baubeschlüsse sowie Neu- und Umbauprogramme für städtische Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmen (einschließlich Brücken).
15) In § 16 (Planungsausschuss) wird die Bezeichnung des Ausschusses geändert in „Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung“. Absatz 2 Buchstabe b) wird wie folgt ergänzt und ein neuer Buchstabe c) wie folgt eingefügt:
b) Planungs- und Baubeschlüsse sowie Neu- und Umbauprogramme für städtische Baumaßnahmen, soweit es sich nicht um Verkehrs- oder Straßenbaumaßnahmen (einschließlich Brücken) handelt.
c) Vorhaben nach § 31 Absatz 3, § 34 Absatz 3b, 246e i.V.m. § 36a Baugesetzbuch
§ 16 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
(3) Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung nimmt die Aufgaben eines Denkmalausschusses nach dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) wahr.
16) § 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
(2) Der Sportausschuss entscheidet in den ihm übertragenen Angelegenheiten der Förderung der Sportvereine und -verbände.
17) § 19 wird wie folgt neu eingefügt:
§ 19 (neu)
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
(1) Zur politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte an den kommunalen Willensbildungsprozessen wird gemäß § 27 GO NRW ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration gebildet, der aus 24 Mitgliedern besteht. Hiervon werden 16 Mitglieder gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt (Wahl des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration)) und acht Ratsmitglieder gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bestellt. Für die Mitglieder nach Listen und die Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber können stellvertretende Mitglieder gewählt werden; für die hinzutretenden Ratsmitglieder können stellvertretende Mitglieder bestellt werden. Einzelheiten für die Durchführung der Wahl des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden in einer vom Rat zu beschließenden Wahlordnung festgelegt.
(2) Für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration richtet die Verwaltung eine
Geschäftsstelle zur Unterstützung bei der Erledigung seiner Aufgaben ein, über deren Organisation die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die näheren
Bestimmungen trifft.
18) Aus dem bisherigen § 19 wird ein neuer § 20 (Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstelle).
19) Aus dem bisherigen § 20 wird ein neuer § 21 (Aufgaben der Bezirksvertretungen).
1.) § 21 Absatz 1 a) Ziffer 4.) wie folgt geändert:
4. Sportanlagen (ausgenommen Frei-, Natur- und Hallenbäder, Lehrschwimmbecken Rembergstraße 7, Rettungsstation Mulhofs Kamp 5, Freizeitanlage Ruhrstrand einschließlich Schwimmstelle, Ruhrstadion, Haus des Sports, Westenergie Sporthalle, Sporthalle/Sportfreianlage Südstraße 1, Turnhalle Mühlenfeld 88, Hockey- und Tennissportanlage Uhlenhorstweg 19);
2.) § 21 Absatz 1 a) Ziffer 11 wird wie folgt geändert:
11.Kulturelle und sonstige Einrichtungen (ausgenommen MedienHaus, Haus der Stadtgeschichte, Stadtarchiv, Musikschule, Hinrich-Thöne-Volkhochschule, Theater an der Ruhr, Ringlokschuppen, Kunstmuseum Mülheim an der Ruhr, Heimatmuseum Tersteegenhaus, Stadthalle, Schloß Broich, Schloß Styrum, Camera Obscura, Freilichtbühne, Feuer- und Rettungswachen, Rennbahn Raffelberg, Flughafen Essen/Mülheim, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Betriebe der Stadt Mülheim an der Ruhr, Einrichtungen der Ruhrbahn, städtische Unterkünfte, Verwaltungsgebäude).
3.) § 21 Absatz 1 Buchstabe c) Ziffer 2. wird wie folgt geändert:
2. Folgende Maßnahmen im Straßenverkehr:
- Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo-30-Zonen);
- Einrichtung von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen;
- Errichtung und Ausgestaltung von Fußgängerzonen;
- Flächenhafte Parkregelungen und den langfristigen Wegfall von Parkflächen zugunsten anderer Zwecke (z.B. Außengastronomie);
- Einsatz ihrer Messgeräte zur Erhebung von Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten;
- Einrichtung von Bewohnerparkzonen, wenn sie rechtlich zulässig sind und nicht auf einem städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzept zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung (§ 45 StVO) beruhen;
- verkehrsrechtliche und verkehrstechnische ergänzende, sonstige Maßnahmen zur Schulwegsicherung;
20) § 21 (Integrationsrat) wird gestrichen.
21) § 22 (Jugendstadtrat) wird aufgrund der neuen Bezeichnung des ehemaligen Jugendgremiums an den betreffenden Textstellen entsprechend redaktionell geändert.
22) § 26 wird um den Begriff „Petition“ in der Überschrift ergänzt. Es wird ein neuer Absatz 5 wie folgt eingefügt:
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten für Petitionen (Art. 17 GG) entsprechend.
23) § 28 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst:
a) die Ratsmitglieder eine monatliche Teilpauschale und für die Teilnahme an Sitzungen des Rates, der Ausschüsse, der Fraktionen im Rat und folgender sonstiger Gremien ein Sitzungsgeld:
- Seniorenrat,
- Interkommunaler verfahrensbegleitender Ausschuss Regionaler Flächennutzungsplan bzw. Gemeinsamer Flächennutzungsplan (vbA RFNP / GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen,
- Gestaltungsbeirat;
Artikel II
- Inkrafttreten -
Die Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 02.07.2025 tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Siebte Satzung vom 18.12.2025 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 02.07.2020 in der Fassung vom 02.07.2025 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 18.12.2025
Der Oberbürgermeister