Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 einstimmig den Beschluss gefasst, die Wahl des Integrationsrates vom 14.09.2025 mit dem vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2025 festgestellten Wahlergebnis für gültig zu erklären.
Gegen den Beschluss des Ausschusses kann gemäß § 2 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates in Verbindung mit § 41 des Kommunalwahlgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, erhoben werden.
Die Klage ist dort schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Wird die Klage schriftlich erhoben, so wird empfohlen, sie in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Falls diese Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Kläger zugerechnet werden.
Mülheim an der Ruhr, den 03.12.2025
Der Wahlleiter
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