Der an ------- ----------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Ablehnungsbescheid vom 04.12.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Ablehnungsbescheid gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 04.12.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Asbeck
Kategorie
Datum
Donnerstag 04.12.2025 - 12:00
Amtsblatt