Kategorie
Öffentliche Zustellung
Die an ----- ------ ------ ----- derzeit unbekannten Aufenthaltes gerichtete Inverzugsetzung vom 05.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr - Sozialamt - Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / P 492/493 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Brinkmann)
Datum
Montag 05.06.2023 - 12:00