Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Der gegen Herrn Adilson Ferreira, Broicher Waldweg 183, 45479 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CD223 am 06.04.23 erlassene Gebührenbescheid  kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gemäß § 9 LZG NRW nicht möglich ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 06.04.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Leidig