Die an Herrn Sergej Pugachev – derzeit unbekannten Aufenthaltes – gerichtete Inverzugsetzung vom 23.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstr. 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK / Pugachev / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.03.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann