Ablauf der Ruhefristen auf dem Urnenreihengräberfeld IV/05(U.R.) des Hauptfried-hofs

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Die Ruhefristen der Grabstätten 0417-0517 auf dem Urnenreihengräberfeld IV/05(U.R.)  des Hauptfriedhofs sind am 25.01.2024 abgelaufen. Dieser Teil des Gräberfeldes ist zur Schließung vorgesehen. Vor Ort wird durch ein Hinweisschild, das ab dem 30.11.2024 auf dem Gräberfeld aufgestellt wird, auf den Ablauf hingewiesen. Die Grabstellen sind bis zum 30.05.2025 abzuräumen.

Nach dem Abräumtermin noch aufstehende Pflanzen und Grabmale können von dem Oberbürgermeister, Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen, nach § 28 (1) der Satzung für die städtischen Friedhöfe Mülheim an der Ruhr vom 20.12.2022 (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr , unter Bezugnahme auf § 15 (1) der Satzung vom 19.12.2013 für die Stadt Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr Nummer 37/2013, anderweitig verwendet werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.12.2024
Der Oberbürgermeister                                   
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
Waage

Datum
Mittwoch 11.12.2024 - 12:00