Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung für das Änderungsverfahren 61 BO Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 24.09.2024 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 61 BO Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens beschlossen.

Lage 61 BO

 

Der ca. 4,9 ha große GFNP-Änderungsbereich liegt im Stadtteil Bochum-Querenburg. Er schließt sich südlich unmittelbar an das Gelände der Hochschule Bochum mit der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) an und reicht im Süden nicht ganz bis zu einer Streusiedlung, die sich entlang der Straße Auf dem Kalwes und der Kollegstraße erstreckt. Im Osten wird der Änderungsbereich durch die Straße Auf dem Kalwes begrenzt, im Westen durch den Waldbestand.

Ziel der GFNP-Änderung ist es, durch die Rücknahme von Bauflächendarstellungen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft planerisch zu kompensieren, die mit der Osterweiterung des Technologiequartieres voraussichtlich verbunden sein werden, und die Voraussetzungen für eine Festsetzung als Naturschutzgebiet zu schaffen. Hierzu werden parallel die Bebauungspläne 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes / Grimberg – und Nr. 1042 – Auf dem Kalwes – aufgestellt.

Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht) werden in der Zeit vom 13.01. bis 13.02.2025 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle Planunterlagen können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

Die Termine und Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201 / 886-1212 beziehungsweise 0201 / 886-1213) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Telefon: 0208/455-6112,   E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Telefon: 0208/455-6139,  E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 13.02.2025 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung des Vorentwurfs der GFNP- Änderung führen, das heißt Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 04.12.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Datum
Dienstag 10.12.2024 - 12:00