Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ------ -------- ------- -- ----------- Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.10.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Giese
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------- --- -- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/005317440/30 am 04.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 04.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ------- ------- -- ----------- Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 24.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 04.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Simmo
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an --------- ------- ------- -- ----------, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 16.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ----- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006433928/96 am 26.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 26.09.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Insel
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ---------------- ------------------------ ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006427813/77 am 07.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 07.10.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Boddenberg
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ------------- ------- -------- ------------------------- ------- ----, zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 05.11.2024 (Aktenzeichen: 57-15/123288/57) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gem. §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Pollok
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an --------- ---------- ------- ----------- ------- -------- ------------ ---- ----- ----------, seit dem 18.04.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 06.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/39000/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Gintzel (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gintzel
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------ -------- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 27.09.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1947 / A 961 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------------ ----------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005316400/107 am 24.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 24.10.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ---------------------------------------- ------- -------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005316210/96 am 17.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 17.09.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Insel
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen-------------- ----------------------------------- ---------- ------- --------- ------ ------------------------------- - --------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005314621/64 am 09.10.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 09.10.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 07.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Kowalski
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ---- -------- ---- - ------------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MN1100 am 07.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 07.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an --------- ------ ------- ----- ----------- zuzustellende Gebührenbescheide vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/40946/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/41445/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/41464/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---- ------ ----- ------- ----------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/53388/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ --------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/63514/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------- ------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/88333/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an -------- -------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/89008/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ---- ----- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/41613/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ----- ---------- ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/39189/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung
Der gegen ----- ---------- --- --- ---- - ---------------- --- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-ZH90 am 15.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an ------ ------ ------- ----------, zuzustellende Gebührenbescheid vom 08.11.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/39579/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ----- --------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-CA9 am 07.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------------------------- ------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006434062/107 am 11.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 11.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen -------------------------------------- ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006438406/44 am 11.11.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 11.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ------ ---- ------- -------- ------- -- ------------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11.11.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 127222/05) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Krüger (Zimmer Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krüger
Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides
Der Grundsteuerbescheid vom 27.09.2024 für den Veranlagungszeitraum 01.06.2024 bis 31.12.2024, Aktenzeichen 24-5.2/1900000571206, für die steuerpflichtige Person ----- ------ ------- -------- -------- -- ------- --- ----- -------- -- --- ----, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.201, eingesehen werden."
Mülheim an der Ruhr, 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Freyer
Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an ------ ------------ ------ ---------- ------------ ----- --- ----- -------- -- --- ---- unter dem Aktenzeichen 32-14/214004132 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 06.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Sicherstellungsinformation vom 06.11.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier
Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an ----- ----- ------ ------ --------- --------------- --- ----- ----- unter dem Aktenzeichen 32-14/214004109 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 06.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Sicherstellungsinformation vom 06.11.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr den 11.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ----------------- ---------------- ------------------- ----------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006431539/109 am 05.09.2024 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.09.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schilling
Öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung
Die an -------- ------- --------- ------- ---------------- - -- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214004387 gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen
Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Ordnungsverfügung vom 21.10.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung vom 21.10.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 13.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ----- ------ ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DP508 am 13.11.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 13.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an ----- ------- ------- --------- ------- -- -- ----- -------- unter dem Aktenzeichen 32-14/214003976 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 11.11.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Sicherstellungsinformation vom 11.11.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- -------- ------- ------- -------- ------- -- ------------ --- ----- ---------- -- --------- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.11.2024 (Aktenzeichen: 57-21/ 126364/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 14.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr
Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ------ -------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ---------- --, zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 14.11.2024 (Aktenzeichen: 57-21/101163/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 14.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr
Widerspruchsrecht gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Weitergabe persönlicher Daten gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Gemäß § 50 des Bundesmeldegesetzes erteilt die Meldebehörde, auf Anfrage, Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen.
(1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
(2) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über
- Familienname,
- Vorname,
- Doktorgrad,
- Anschrift sowie
- Datum und Art des Jubiläums
Familienname,
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
(3) Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
Familienname,
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht weise ich hiermit hin.
Die Erklärung über Widersprüche gegen die Datenweitergabe nimmt das Bürgeramt unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments entgegen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage der Stadt Mülheim hinterlegt.
Eine Erteilung von Auskünften nach den Absätzen 1 bis 3 unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt. Eine Auskunft nach Absatz 3 darf außerdem nicht erteilt werden, wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 eingetragen ist.
Mülheim an der Ruhr, 12.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gerwert
Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen
Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung am 04.11.2024 beschlossen, den bisher namenlosen Verbindungsweg zwischen den Straßen „Marktplatz“, in Höhe Hausnummer 10, und „Albertstraße“, in Höhe Hausnummer 17, (siehe beigefügten Lageplan) mit dem Namen
„Knut-Binnewerg-Weg“
zu versehen und wie folgt mit einem Erläuterungstext zu beschildern:
Bezirksbürgermeister 1999-2009
*1948 †2024
Mülheim an der Ruhr, 12.11.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ernst