Öffentliche Zustellung

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Öffentliche Zustellung

Der gegen Firma Iron Logistic GmbH, Schultenhofstraße 60, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/E-MA1156 am 02.10.24 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22 bis 26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.10.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Preuße

Datum