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Amtsblatt 2025_30.pdf | 174.68 KB |
Öffentliche Bekanntmachung zur Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 28. September 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr - Wahlbekanntmachung und Zusammentritt der Briefwahlvorstände -
I. Wahlbekanntmachung zur Stichwahl am 28. September 2025
1. Wahltag und Wahlzeit
In der Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 16.09.2025 wurde aufgrund des Ergebnisses der Wahl vom 14.09.2025 das Erfordernis der Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025 festgestellt.
Die Stichwahl findet zwischen Herrn Marc Buchholz (CDU) und Frau Nadia Khalaf (SPD) statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Stimmbezirke, Stadtbezirke und Wahlräume
Die kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist für die Stichwahl wiederum in insgesamt 108 Stimmbezirke eingeteilt. Die Einteilung entspricht der Einteilung zu den Kommunalwahlen vom 14.09.2025.
Die Zuordnung der 108 Stimmbezirke zu den (Kommunal-)Wahlbezirken und Stadtbezirken ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.
Stadtbezirke Stimmbezirke (Kommunal)Wahlbezirke
1 Rechtsruhr- Süd
011-014 01 Stadtmitte-Zentrum
021-024 02 Eppinghofen-Nordwest
031-034 03 Eppinghofen-Ost
041-044 04 Stadtmitte-Ost
051-054 05 Kahlenberg
061-064 06 Holthausen-Süd
071-074 07 Holthausen-Nord
081-084 08 Heißen-Süd, Heimaterde
091-094 09 Heißen-Mitte
101-104 10 Heißen-Ost
2 Rechtsruhr-Nord
111-114 11 Winkhausen
121-124 12 Mellinghofen
131-134 13 Dümpten-Süd
141-144 14 Dümpten-Nordost
151-154 15 Dümpten-Nordwest
161-164 16 Dümpten-Styrum
171-174 17 Styrum-Nord
181-184 18 Styrum-Süd
3 Linksruhr
191-194 19 Speldorf-Nordwest
201-204 20 Speldorf-Süd
211-214 21 Speldorf-Nordost
221-224 22 Broich-Nord
231-234 23 Broich-Süd
241-244 24 Saarn-Zentrum
251-254 25 Saarn-Siedlungen
261-264 26 Saarner Kuppe
271-274 27 Saarn-Süd mit Selbeck und Mintard
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bereits zur Hauptwahl am 14.09.2025 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die oder der Wahlberechtigte das Wahlrecht auch zur Stichwahl ausüben kann.
3. Stimmabgabe
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist.
Jede Wählerin oder Wähler hat die Wahlbenachrichtigung, die bei der Hauptwahl wieder ausgehändigt wurde, und einen amtlichen Personalausweis (Unionsbürger/innen: Identitätsausweis) oder Reisepass zur Stichwahl mitzubringen.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten.
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel für die Stichwahl.
Die Reihenfolge der beiden an der Stichwahl teilnehmenden Bewerberin und des Bewerbers richtet sich nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel für die Hauptwahl. Demnach steht der Bewerber Marc Buchholz (CDU) links auf dem Stimmzettel und daneben die Bewerberin Nadia Khalaf (SPD) rechts.
Der Stimmzettel für die Stichwahl des Oberbürgermeisters enthält somit in einer linken und einer rechten Umrandung getrennt voneinander die Namen der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung und unter diesen Angaben einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin bzw. welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammen-gefaltet werden, dass beim Einwurf in die Urne von umstehenden Personen die Stimmabgabe nicht erkannt werden kann.
4. Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl im Stimmbezirk sind öffentlich. Jeder hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Stimmabgabe mit Wahlschein
Wer zu der Stichwahl durch Briefwahl wählen will, bekommt auf schriftlichen Antrag hin von der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rats- und Rechtsamt, Historisches Rathaus, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) je nach vorliegender Wahlberechtigung gemäß Ziffer 3 einen Wahlschein und den amtlichen Stimmzettel. Darüber hinaus wird der amtlichen Stimmzettelumschlag sowie der Wahlbriefumschlag ausgehändigt.
Im Briefwahlbüro/Direktwahlstelle ist zu den auf den Wahlbenachrichtigungen aufgeführten Öffnungszeiten auch die Stimmabgabe direkt möglich.
Der Briefwähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel) spätestens bis zum 28.09.2025, 16.00 Uhr, beim Oberbürgermeister eintrifft.
Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden.
Die Deutsche Post AG kann die Wahlbriefe nur dann noch rechtzeitig zustellen, wenn diese spätestens bis zur letzten Donnerstagsleerung am 25.09.2025 in die Postbriefkästen im Mülheimer Stadtgebiet eingeworfen wurden. Hierbei sind unbedingt die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten.
6. Strafbestimmungen
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Abs. 1 und 4 Satz 1 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
II. Wahlvorstände für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.00 Uhr in den nachstehend aufgeführten Wahlräumen im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen, um das Ergebnis der Briefwahl zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.
Bezirk | Raum | Etage |
1901 | VE03 | Erdgeschoss |
1902 | VE05 | |
0101 | V002 | Hauptgeschoss |
0102 | V003 | |
0201 | V005 | |
0301 | V006 | |
0401 | V007 | |
0402 | V008 | |
1101 | V011 | |
0501 | V024 | |
0502 | V025 | |
0601 | V103 | erstes Obergeschoss |
0602 | V104 | |
0701 | V105 | |
0702 | V106 | |
0801 | V107 | |
1201 | V108 | |
0901 | V109 | |
0902 | V110 | |
0802 | V113 | |
1002 | V114 | |
1001 | V115 | |
1401 | V203 | zweites Obergeschoss |
1301 | V204 | |
1302 | V205 | |
2001 | V206 | |
2201 | V207 | |
2202 | V208 | |
2301 | V209 | |
2302 | V210 | |
2002 | V213 | |
2101 | V303 | drittes Obergeschoss |
2401 | V305/306 | |
2501 | V307 | |
2502 | V308 | |
2601 | V309 | |
2602 | V310 | |
2701 | V312 | |
2702 | V313 | |
2402 | V314 | |
1501 | 1 | Containergebäude am Berufskolleg (ehemaliger Parkplatz an der Kämpchenstraße) |
1502 | 2 | |
1601 | 3 | |
1701 | 4 | |
1801 | 5 |
Mülheim an der Ruhr, 17.09.2025
Der Oberbürgermeister
Buchholz