Gemäß § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.327) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184) werden die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr entzogen:
- Kesselbruchweg von der Einmündung Katzenbruch/ Ende der f. f. Straßenfluchtlinie vom 30.11.1956 in westlicher Richtung bis Rundweg/ Stadtgrenze Duisburg
- Mintarder Dorfstraße von Einmündung Stichstraße Mintarder Straße/ Reiterhof bei Hausnummer 260 in nördlicher Richtung bis Voßbeckstraße
Begründung:
Die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen sind aufgrund historischer Entwicklungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsbedeutung dieser Flächen ist jedoch entfallen. Gemäß §7 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) sind die aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen in den angegebenen Erstreckungen dem öffentlichen Verkehr zu entziehen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Hinweise:
Die Klage ist gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr zu richten.
Sollte die Klagefrist durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person versäumt werden, so würde deren Verschulden der/dem Klageerhebenden zugerechnet.
Falls die Klage schriftlich erhoben wird, empfiehlt es sich, ihr zwei Abschriften beizufügen.
Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe der Einziehungsverfügung
Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602); zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17.Mai 2018 (GV.NRW. S. 244)), gilt die Einziehungsverfügung an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Mülheim an der Ruhr, 19.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Jansen