Bekanntmachung
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße/Mülheim-West - P 16“
I
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße /Mülheim-West - P 16“.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße/Mülheim-West – P 16“ sollen die Festsetzungen
- des Fluchtlinienplanes Nr. 46 „Fluchtlinienplan der Oberhausener Straße (Blatt 2)“, förmlich festgestellt am 19.02.1953,
- des Fluchtlinienplanes Nr. 68 „Fluchtlinienplan der Hindenburgstraße (zwischen Bahnstraße und Hauptbahnhof)“, förmlich festgestellt am 21.02.1951,
- des Bebauungsplanes „Burgstraße/ehemalige Bahntrasse Styrum-Broich - P 10“, in Kraft getreten am 28.02.1990 und
- des Bebauungsplanes „Ruhrstraße/Brückenkopf Ost – Inn 9a“, in Kraft getreten am 01.03.1971
außer Kraft treten, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Friedrich-Ebert-Straße/Oberhausener Straße/Mülheim-West - P 16“
erfasst sind.“
II
Der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
Mülheim an der Ruhr, den 01.04.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
