Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2025 mit Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW ab dem 09.12.2024 in der Bürgeragentur im Historischen Rathaus, Eingang Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und donnerstags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich aus. Darüber hinaus ist der Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 06.12.2024 im Internet unter der Adresse https://www.muelheim-ruhr.de/ abrufbar.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 09.12.2024 – 03.01.2025 Einwendungen erheben. Die Einwendungen können bei der oben genannten Stelle während der angegebenen Dienstzeiten zu Protokoll gegeben oder der Stadt schriftlich zugeleitet werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Mülheim an der Ruhr, 29.11.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz