Amtsblatt 2023/19

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------ ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005300983/43 am 18.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 18.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.222, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Trommershausen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------ ---------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/001106961/43 am 18.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 18.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.222, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 10.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Trommershausen

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ---------------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006399105/30 am 31.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 31.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Krzisowski

Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Die an ----- -------- ------- ---------- --- ------- ----------- ------------ – gerichtete Inverzugsetzung vom 22.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / N 381 / 97 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Brinkmann

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an -------- --------- --------- ---- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 19.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/97678/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 01.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2618/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2567/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------ ----------- ----------- ------- --- ----- -------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 50-34.1128/17 G am 19.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 19.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Sozialamt (Bußgeldstelle Pflegeversicherung), Ruhrstraße 1, Zimmer 121, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2023

Der Oberbürgermeister 

Im Auftrag

Gerwert

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an --------- ------ ------------- ---- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 24.07.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/1102/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 02.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/2194/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ ------- ----------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/009200023/108 am 03.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 317, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 03.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Gülec

Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung

Die an ----- -------- ----- --- ------- ---------------- - -- ----- -------- -- --- ----- gerichtete Zahlungsaufforderung vom 13.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Dieser kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK/D 548/549/95 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr,  03.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Heller

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ---- --------- ------ ---------- ------- ---- ----- -----, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 07.07.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist. 

Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr-Sozialamt/ Bereich Jugend-Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023

Der Oberbürgermeister

Schneimann

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ------- --- ------ --------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121409/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Ostermann

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheides

Der an ---- ---- -------- ------- -------- ------- -- ------------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen: 57-21/123848/04) kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Gülbeyaz (Erdgeschoss/Zimmer 214) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Gülbeyaz

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------- ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/009001897/325 am 08.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer B 317, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Gostynski

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------- ------- --------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006400087/77 am 08.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 08.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 08.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Boddenberg

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------ ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/006399837/44 am 14.07.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.07.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Knappen

Öffentliche Zustellung eines Einstellungbescheides

Der an ---- ------ ----------- ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ----------------- -- zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7609997123209) kann nicht zugestellt werden, da Frau Ratovetska unter der angegeben Adresse nicht mehr erreichbar ist. 

Der Einstellungsbescheid wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Gebäude Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 217 eingesehen werden. 

Mülheim an der Ruhr, 10.08.2023

Der Oberbürgermeister 

Im Auftrag

Noack

Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende/Sozialgeld

Der an ---- -------- ---------- ------- -------- ----------------- ---------- -------- -- --- ----- zuzustellende Einstellungsbescheid vom 10.08.2023 (Aktenzeichen: 57-24/125016/97) konnte nicht zugestellt werden, da die Post zurückgesandt wird.

Der Einstellungsbescheid (SGB II) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, in 45468 Mülheim an der Ruhr , Frau Noack (Zimmer 217)  eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Noack

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ---- ------- ----------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 01.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/21641/22) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen ------------------------------------------ ---------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005300414/29 am 28.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 28.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.227, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Becker

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an ----- ------- ---- ------ --------- ----- -------- zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/1961/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen --------------------------------------- ------------------------------- unter dem Aktenzeichen 32-3/005302537/77 am 14.08.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 14.08.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 14.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Boddenberg

Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an -------- ---------- ------- -- ----------- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 15.08.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.08.2023

Im Auftrag

Sommer

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der an -------- ------- -------------- ----- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Gebührenbescheid vom 04.08.2023 (Aktenzeichen 37-52.01/4439/23) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst -Rettungsdienstgebührensatzung- der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur alten Dreherei in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zimmer A1.22) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Kunst

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung

Vergabe einer amtlichen Lagebezeichnung für das Grundstück: 

Gemarkung: Holthausen, Flur: 9, Flurstück(e): 911

Alte Bezeichnung: Tilsiter Straße 89 I, Neue Bezeichnung: Tilsiter Straße 89 a

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schimanski

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem 5. Änderungsverfahren des Landschaftsplans „Mountain- und Dirtbike-Strecke Broich“

I. Einleitung des 5. Änderungsverfahrens zum Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr „Mountain- und Dirtbike-Strecke Broich“

Der Ausschuss für Umwelt und Energie hat in seiner Sitzung am 22. März 2022 folgenden Beschluss gefasst: 

„1.) Der Ausschuss für Umwelt und Energie beschließt, für den Bereich "Mountain- und Dirtbikestrecke Broich" ein Verfahren zur 5. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 11 (5) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz-LNatSchG NRW) einzuleiten. Die vorgesehenen Änderungen sind in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. 

2.) Der Ausschuss für Umwelt und Energie beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, für dieses Änderungsverfahren die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW und die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW durchzuführen. Die Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind öffentlich bekannt zu machen und für einen Zeitraum von vier Wochen im Technischen Rathaus auszulegen. Die Träger der öffentlichen Belange sind, soweit ihre Belange berührt werden können, zu informieren und um Stellungnahme zu bitten. 

3.) Der Ausschuss für Umwelt und Energie beauftragt die Verwaltung weiterhin, die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange auszuwerten und unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse einen Auslegungsentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Umwelt und Energie zum Beschluss vorzulegen.“

II. Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem 5. Änderungsverfahren des Landschaftsplans „Mountain- und Dirtbike-Strecke Broich“

Der rechtskräftige Landschaftsplan Mülheim an der Ruhr in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2016 soll im Landschaftsschutzgebiet 2.2.2.7 „Nachtigallental und Scheuerbachtal“ im Bereich der Mountain- und Dirtbikestrecke zwischen Broicher Waldweg und Am großen Berg südlich der Straße Nachtigallental auf ca. 0,64 Hektar Fläche ergänzt werden. Für die dort seit Jahrzehnen bestehende Nutzung als Geländefahrradpiste soll der Erhalt und die rechtliche Sicherung als „Maßnahme für die landschaftsgebundene und naturverträgliche Erholung“ entsprechend § 13 Absatz 2 Nummer 8 LNatSchG festgesetzt werden. 

Die Nutzung der Fläche als Geländefahrradpiste durch Kinder und Jugendliche aus dem Umfeld ist seit über 50 Jahren bekannt, sie hat sich dort im Bereich kriegsbedingter Bodenbewegungen noch vor erster Unterschutzstellung im Landschaftsplan 1982 etabliert. Die jetzt angestrebte Festsetzung soll ausschließlich die durch die Vornutzung beeinträchtigten Flächen rechtlich sichern und zu keinem neuen Eingriff in den Wald führen. Durch die Festsetzung soll auch eine Lenkung der sportlichen Aktivitäten erreicht und damit der Schutz anderer Bereiche verbessert sowie die Konflikte mit anderen Erholungssuchenden verringert werden. Die rechtliche Sicherung auf den Bestandsflächen dient damit der naturverträglichen landschaftsgebundenen und wohnortnahen Erholung insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Bereits im Masterplan Spielen und Bewegen 2015 wurde vorgeschlagen, „unter Beteiligung aller Betroffenen … ein Konzept zu erarbeiten, wie und wo in Mülheim einvernehmlich Mountainbike gefahren werden kann“. Diese Frage ist entsprechend der Beschlusslage im Sportausschuss (unter anderem zu A 21/0527-01) im Perspektivkonzept TrendSport vorrangig zu bearbeiten. Gleichzeitig musste 2021 aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel die bestehende Nutzung in Broich unterbunden werden. Die nun angestrebte Festsetzung der Nutzung im Landschaftsplan soll die naturschutzrechtliche Voraussetzung dafür schaffen, dort die Verkehrssicherheit herzustellen und den sportlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei sollen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gewahrt bleiben. 

Vor Ort hat sich der Verein „Trail Riders Ruhr e.V.“ gegründet, der mit Unterstützung von Mülheimer Sportbund und Mülheimer SportService als Maßnahmenträger vorgesehen ist. Bis zum Abschluss des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens ist beantragt worden, die Nutzung durch naturschutzrechtliche Befreiung zu ermöglichen. Dazu sind kurzfristig artenschutzrechtliche und landschaftspflegerische Fachplanungen zu erstellen, die auch als Grundlage des Landschaftsplan-Änderungsverfahrens dienen können.

Die vorgeschlagenen Änderungen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sind in Anlage 1 beigefügt.

Hinweis Redaktionelle Änderungen:

Im Rahmen der Änderung sind redaktionell die Festsetzungen des Landschaftsplans an die in den letzten Jahren geänderten Rechtsnormen anzupassen. Das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ist weggefallen, Grundlage der Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen sind das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) und das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG).

III. Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die vorgesehenen Änderungen zum Landschaftsplan werden mit Karten und textlichen Erläuterungen in der Zeit vom 21. August 2023 bis 22. September 2023 einschließlich im ServiceCenterBauen ausgehängt.

Öffnungszeiten des Aushanges:

Montag                            8.00 bis 12.30 Uhr

Dienstag                          8.00 bis 12.30 Uhr

Mittwoch                         8.00 bis 12.30 Uhr

Donnerstag                      8.00 bis 12.30 Uhr

                                        14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag                             8.00 bis 12.30 Uhr

Ort des Aushanges:

Stadt Mülheim an der Ruhr

ServiceCenterBauen

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

Stellungnahmen können während des oben genannten Beteiligungszeitraumes bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Stabsstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde hier abgegeben werden: 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Stabsstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde

Technisches Rathaus

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

E-Mail: heiko.vittinghoff@muelheim-ruhr.de

FAX: 0208/455-58-7041

Internet:

https://www.muelheim-ruhr.de/cms/fuenftes_aenderungsverfahren_zum_landschaftsplan2.html 

Mülheim an der Ruhr, 12. Juli 2023                                                 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung 

David Lüngen

Bekanntmachung der Stundensätze für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung gebührenpflichtiger Amtshandlungen nach Ziff. 10.9.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Für die Ermittlung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß Gebührenziffer 10.9.0.1 des Anhangs 1.10 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – 10 Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, Teile I und II, werden für die Berechnung folgende Stundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt:              

Gesundheitsingenieur*in                                 91,06 €

Hygienekontrolleur*in                                     79,14 €         

Arzt/Ärztin für Umweltmedizin                      107,41 €

 

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Hellmeister

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung des Änderungsverfahrens 45 MH Holzstraße zum Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr

Die Räte der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben in ihren Sitzungen vom 29.11. bis 15.12.2022 die folgende Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan für die Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr beschlossen:

45 MH Holzstraße

Die Landesplanungsbehörde hat die oben genannte Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan mit Erlass vom 20. Juni 2023 (Aktenzeichen: 51.12.03.07-000001-2023-0002763) gemäß § 41 Absatz 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 904), im Einvernehmen mit den anderen fachlich betroffenen obersten Landesbehörden genehmigt. 

 

Lageübersicht 45 MH

 

Gemäß § 14 LPlG NRW vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 904), in Verbindung mit § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBL. I, S. 1353) wird die Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan – einschließlich Textteil / Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung – beim Regionalverband Ruhr (Regionalplanungsbehörde) zur Einsicht für jedermann niedergelegt.

Alle Planunterlagen können darüber hinaus nach Wirksamkeit der Änderung auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 eingesehen werden und sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich. Über den Inhalt der Änderung wird auf Verlangen bei den einzelnen Städten der Planungsgemeinschaft Auskunft erteilt.

Die Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan wird mit den ortsüblichen Bekanntmachungen durch die Städte der Planungsgemeinschaft wirksam und mit der gesonderten öffentlichen Bekanntmachung durch die Landesplanungsbehörde gemäß § 14 LPlG NRW vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2021 (GV. NRW. S. 904) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW Ziel der Raumordnung.

Nach Maßgabe der §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, sind Ziele der Raumordnung von den öffentlichen Stellen und Privaten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Grundsätze sind nach Maßgabe des § 4 ROG von den öffentlichen Stellen und Privaten in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Hinweise: 

 I. Gemäß § 11 Absatz 5 ROG wird auf Folgendes hingewiesen:

Unbeachtlich werden

1. eine nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. nach Absatz 3 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

3. eine nach Absatz 4 beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans gegenüber dem Regionalverband Ruhr (Regionalplanungsbehörde) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

II. Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Regionalen Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

III. Gemäß § 7 Absatz 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Änderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Oberbürgermeister haben die Ratsbeschlüsse zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans vorher beanstandet oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 09.08.2023

Der Oberbürgermeister

Marc Buchholz