Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in Italien befindet:
Name: ------- ------,
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- -------
Letzte bekannte Anschrift: --- -------- --- ----- -------
Aktenzeichen: 32-13.14/214002543
Datum der Sicherstellungsinformation: 17.05.2023
Die Sicherstellungsinformation vom 17.05.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Sicherstellungsinformation vom 17.05.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 17.05.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Meier)
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen ---- ----- -------- ------------ --- ----- -------- -- --- ---- unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-AH676 am 31.05.2023 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.05.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ----------------------------------------------- ------------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006388976/44 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 01.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Knappen)
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides vom 23.05.2023 gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch)
Der an ---- ----- ----- ------- -------- ------- -- ------------ -- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 23.05.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ /08) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Karaca (Zimmer Erdgeschoss / Zimmer 214) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Karaca
Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ----- -------- ------- ----------- ------------ gerichtete Inverzugsetzung vom 01.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Akenzeichen 51-UVK / O 463 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Brinkmann)
Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ----- ----- ------ ------- -------- ------- -- ----- -------- -- --- ----- ------------ -- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 01.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/121868/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 01.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Ostermann
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------ ---------------------------------------- -------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/006382902/107 am 01.06.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 01.06.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 01.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Menzel)
Rücknahme- und Rückforderungsbescheid
Der an ---- ------- ----- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 02.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 123480/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 34a SGB II wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Immand (Zimmer 217) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 02.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Immand)
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung der Unterhaltsvorschusskasse
Die an ----- ------ ------ ----- derzeit unbekannten Aufenthaltes gerichtete Inverzugsetzung vom 05.06.2023 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr - Sozialamt - Unterhaltsvorschusskasse - Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 417 - zum Aktenzeichen 51-UVK / P 492/493 / 98 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 05.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Brinkmann)
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen ------------------------------ -----------------------------, unter dem Aktenzeichen 32-3/005296931/64 am 11.04.2023 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 11.04.2023 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 06.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Koberling)
Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in Ungarn befindet:
Name: ------ ------
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- -------
Letzte bekannte Anschrift: --------- ------- -- ----- -------
Aktenzeichen: 32-13.14/214002231
Datum der Sicherstellungsinformation: 25.04.2023
Die Sicherstellungsinformation vom 25.04.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Sicherstellungsinformation vom 25.04.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 09.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Meier)
Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfängers in der Republik Mazedonien befindet:
Name: ---- ------
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ---------
Letzte bekannte Anschrift: ---------------- -- ----- ----------
Aktenzeichen: 32-13.14/214002560
Datum der Sicherstellungsinformation: 07.06.2023
Die Sicherstellungsinformation vom 07.06.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die O Sicherstellungsinformation vom 07.06.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 09.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Meier)
Öffentliche Zustellung des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides
Der an ---- ---------- ------ ------- -------- ------- -- ---------- ------- --- ----- -------- -- --- ---- zuzustellende Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 12.06.2023 (Aktenzeichen: 57-21/115772/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid gem. §§ 48, 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Ostermann (Zimmer 215) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Ostermann)
Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides
Der an ---- ----- ----------- ------- -------- ----------------------- ------- --- ----- ----- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 12.06.2023(Aktenzeichen: 57-24/113522/86) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48,50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Tim Pollok)
Lose Grabmale
Lose Gedenkzeichen auf Mülheimer Friedhöfen
Die Verantwortlichen für die Grabstätten
Friedhof Teil Feld Grabstellen-Nr.
Dümpten 1 11 0047
„ 14 0121,0122
Dümpten 2 02 0051,0052
„ 08(R) 0153
„ 17(R) 0133
Broich 03 0020,0021
„ A 0030a-d
„ C 0062
„ D 0019,0021
„ G 0001,0002
„ K 0208,0210
„ L 0038,0039
„ L 0174,0175
„ S 0042
„ A.T. 0234,0235
Speldorf 01 0109,0110
„ 20 0264,0265
„ 28 0165,0166
„ B 1162,1163
„ B 1194,1197
„ E 0163
„ H 0082,0084
„ N 0255,0256
„ W 0015,0016
„ Z 0034,0035
„ Wald 0087a-d
„ 07(R) 0077
Heissen 02 0182,0183
„ 07 0056,0057
„ 08 0045
„ 08 0064,0065
„ 19 0296,0297
„ 19 0450,0451
„ 19 0484,0485
„ 33kl.U. 0261
„ E 0062
„ E 0346
„ G(R) 0416
„ 11(R) 0429
„ 12(R) 0257
„ 12(R) 0443
Styrum A(U.R.) 0004
„ 05(R) 0316
„ II 03 0009,0010
Hauptfriedhof I 09 0481,0482
„ I 14 0141-0144
„ I 14 0159-0162
„ I 14 0219-0224
„ I 17 0193-0195
„ I 18 0048,0049
„ I 18 0099,0100
„ I Wald 00010a-d
„ I Wald 0066a-d
„ II C 0014,0015
„ II E 0219,0220
„ II O 0191,0192
„ II 07 0526,0257
„ II 08 0878,0879
„ II 09 0320,0321
„ III 01 0343,0344
„ III 02 0228,0229
„ III 06 0233,0234
„ III 06 0377,0378
„ III 06 0588,0589
„ III 09 0123,0124
„ III 09 0439,0440
„ IV 07 0041
„ IV 07 0082
„ III 07(U.R) 0223
Altstadt B 0138,0139
„ C 0098a-d
„ 07(U.R.) 0191
werden hiermit aufgefordert, gemäß § 27 (7) der Satzung vom 20.12.2022 für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr (Friedhofssatzung), veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 38/2022 für die Stadt Mülheim an der Ruhr, die auf den Grabstätten stehenden Grabmale unverzüglich, spätestens aber bis zum 30.06.2023 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Die genauen Beanstandungen können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten (zum Beispiel Steinmetz) versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden ihnen zugerechnet werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wird die Friedhofsverwaltung das Grabmal auf Kosten des Verantwortlichen durch Umlegen auf die Grabstätte sichern oder das Grabmal, die sonstigen baulichen Anlagen oder Teile davon entfernen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände beziehungsweise Bauteile aufzubewahren.
Der/die Verantwortliche ist für Schäden haftbar, die durch nicht ordnungsgemäße Grabmale verursacht werden.
Der Oberbürgermeister
Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen
Im Auftrag
(Waage)
Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)ZG NRW
Der an ----- ------ zuzustellende Bescheid zum Antrag auf Namensänderung betreffend (Aktenzeichen 33.4.080/1/4/23 konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Bescheid nach § 41 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hiermit nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 des LZG NRW bekanntgegeben. Er kann im Bürgeramt, Abteilung Standesamt, Am Rathaus 1, Frau Wind (Zimmer C. 33) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 12.06.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Wind