Öffentliche Zustellung einer Überleitungsanzeige

Die an ----- -------------------------- --------- , gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 23.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 23.03.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Schneimann

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Donnerstag 23.03.2023 - 12:00