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Amtsblatt 2025_33.pdf | 190.58 KB |
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Nadim Naif, Zur Mulde 7, 47551 Bedburg-Hau, unter dem Aktenzeichen 32-3/001155684/36 am 16.06.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 16.06.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Dennis Schicht, geboren 21.07.1992, zuzustellende Gebührenbescheid vom 15.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/33649/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Frau Marie-Jose Cornelie van der Kolk, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-B1998 am 15.09.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Frau Monique Ridder, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-RM1071 am 15.09.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 15.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Clara Sophie Marnette, Heinrich-Roller-Straße 17, 10405 Berlin, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323256/96 am 05.09.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 05.09.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Walter
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Marcel Touma Chamieh, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DP790 am 16.09.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Jan Schalle gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 01.09.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Çavlı
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Tobias Daniel Grünewald, Barlerstraße 10, 42699 Solingen, unter dem Aktenzeichen 32-3/005324724/30 am 12.09.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 12.09.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.206, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 19.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Krzisowski
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Jelal Durmus, Brandhövel 30, 45139 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/001161138/36 am 03.09.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 03.09.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Jelal Durmus, Brandhövel 30, 45139 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-3/001161415/36 am 03.09.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 03.09.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 227, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Mühle
Öffentliche Zustellung der Mitteilung über einen Grenztermin
Die Grenzen des Grundstücks Voßbeckstraße (Gemarkung: 3094 Saarn, Flur: 27, Flurstück: 193) sind vom Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung vermessen worden.
Eine Zustellung der Mitteilung über den Grenztermin ist nicht möglich, da der*die Eigentümer*innen nicht ermittelt werden konnte/n. Die Zustellung der Mitteilung über den Grenztermin wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Zustellung zugestellt.
Zeit: 23. Oktober 2025 um 10:00 Uhr
Ort: Voßbeckstraße 8 a (vor der Haustür)
Im oben genannten Grenztermin wird Ihnen als Grenznachbar*in die Abmarkung der Grundstücksgrenze bekannt gegeben. Zugleich wird Ihnen Gelegenheit gegeben, hierzu Ihre Zustimmung zu erklären.
Über den Befund sowie die Verhandlung und Ergebnisse bei der Feststellung und Abmarkung/Amtlichen Bestätigung der Grundstücksgrenzen wird im Grenztermin eine Niederschrift aufgenommen. Ich bitte Sie daher, an diesem Termin teilzunehmen.
Im Grenztermin können Sie sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sollten Sie oder Ihr*e Vertreter*in am Grenztermin nicht teilnehmen, können trotzdem Grundstücksgrenzen ermittelt und abgemarkt/amtlich bestätigt werden.
Das Ergebnis des Grenztermins wird Ihnen dann schriftlich oder durch Offenlegung bekanntgegeben.
Sie werden gebeten, sich durch einen Personalausweis auszuweisen und nachvollziehbare Unterlagen mitzubringen, die ihren Eigentumsanspruch nachweisen. Gegebenenfalls bevollmächtigte Personen werden gebeten, die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.
Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) Klage erhoben werden.
Mülheim an der Ruhr, 25.09.2025
Der Oberbürgermeister
I.A.
Lincke
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Frau Sara Schernus, geboren am 21.06.1990, zuzustellende Gebührenbescheid vom 29.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/7797/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Gintzel (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gintzel
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Herrn Sebastian Kraik, geboren am 11.12.1983, zuzustellende Gebührenbescheid vom 29.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/18909/25)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Gintzel (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gintzel
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Herrn Chris Woyczikowski, geboren am 05.11.1986, zuzustellende Gebührenbescheid vom 29.09.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/15649/25)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Gintzel (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gintzel
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Mehmet Seremet, Unbekannt, 99999 Unbekannt unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DV294 am 29.09.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.09.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Sänger
Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation
Die an Lukasz Rafalski , Hohenzollernstraße 49, 45659 Recklinghausen unter dem Aktenzeichen 32-14/214005540 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Sicherstellungsinformation vom 29.09.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Sicherstellungsinformation vom 29.09.2025 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr,29.09.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier