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Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Firma Bauer Fleet Service GmbH , Aktienstraße 125, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-RR610 am 31.07.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 31.07.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Öffentliche Zustellung der Sicherstellungsinformation

Die am 26.05.2025 an Elena Jovanovic, letzte Anschrift Kurfürstenstraße 13, 52066 Aachen unter dem Aktenzeichen 32-14/214005487 gerichtete Sicherstellungsinformation kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz der Empfängerin nicht bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Sicherstellungsinformation vom 26.05.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.

Die Sicherstellungsinformation vom 26.05.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr den 01.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Meier)

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Oliver Mazurek, Bruchstr. 61, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323076/96 am 01.08.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 01.08.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 206, eingesehen werden.
 

Mülheim an der Ruhr, den 01.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Insel)

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Frau Dajana Stojkovic, Hildegardstraße 1, 45475 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-A309 am 04.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Der gegen Firma Bauer Fleet Service GmbH , Aktienstraße 125, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-EB1411 am 05.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 05.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Einstellungsbescheides

Der an Frau Janien Kleinkalversberg zuletzt wohnhaft gewesen Seppl-Kuschka-Haus, Zinkhüttenstraße 23, 45473 Mülheim an der Ruhr (Betreuung aufgehoben vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr) zuzustellende Einstellungsbescheid vom 21.07.2025 (Aktenzeichen 57-26/126167/19) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Einstellungsbescheid gemäß § 36 Absatz 1 Satz 2 SGB II wird hiermit nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Auerstraße 47 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Höffgen eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 06.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Höffgen

Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige

Die an Stephane Kitutu Buanga gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 24.07.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Abs. 2 BGB i.V.m. 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstr. 12, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 06.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Altunbey

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Branko Skorup, geboren 07.02.1960 zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/36009/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Plum (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Plum

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Rainer Hermann, geboren 09.12.1964, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/28944/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids

Der an Slava Zeiser, geboren 10.09.1967, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.08.2025

  • (Aktenzeichen 37-52.01/31478/25)

konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 07.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr

Öffentliche Zustellung des Einstellungsbescheides nach SGB II

Der an Frau Minuta Cherepovska, zuletzt wohnhaft in Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Einstellungsbescheid vom 12.08.2025, unter dem Aktenzeichen 57-24/123168/91, kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Einstellungsbescheid gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Spyra (Zimmer 218) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Spyra

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides

Der gegen Alexandra Craul, Hundsbuschstraße 73, 45478 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/005323509/44 am 03.07.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bußgeldbescheid vom 03.07.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 12.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Knappen)

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Herrn Mihael Misar, Friedrich-Ebert-Straße 250, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-MM6200 am 12.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet wurde.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides

Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides.

Der gegen Herrn Naviin Rajamohan, Oberhausener Straße 188, 45476 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-NK3014 am 12.08.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.

Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). 

Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 12.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig

Öffentliche Zustellung des Änderungsbescheides nach SGB II

Der an Frau Minuta Cherepovska, zuletzt wohnhaft in Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Änderungsbescheid nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch vom 12.08.2025, unter dem Aktenzeichen 57-24/123168/91, kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.

Der Änderungsbescheid gemäß SGB II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Spyra (Zimmer 218) eingesehen werden.


Mülheim an der Ruhr, den 12.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Spyra

Öffentliche Zustellung eines Grundsteuerbescheides

Der Grundsteuerbescheid vom 18.07.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 24-5.2/1900000588136, für die steuerpflichtige Person Berta Lennarz, zuletzt bekannte wohnhaft in Röntgenstraße 22, 53177 Bonn, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von den Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, Fachbereich Finanzen / Abteilung Gemeindesteuern, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.204, eingesehen werden."


Mülheim an der Ruhr, 15.08.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fox