(A)
I.
Beschluss
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„1) Beschluss über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
a) Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan "Freizeitbereich Entenfang - Süd - K 5a"
Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans "Freizeitbereich Entenfang - Süd - K 5a" und die Einleitung des erforderlichen Aufhebungsverfahrens; der Geltungsbereich ist in dem zur Vorlage gehörenden Zielplan gekennzeichnet.
b) Frühzeitige Beteiligung zum Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan "Freizeitbereich Entenfang - Süd - K 5a"
Der Planungsausschuss beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von vier Wochen. Hierzu wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und zu Einzelgesprächen gegeben. Ziele und Zwecke der Aufhebung sowie der Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Unterlagen sind für einen Zeitraum von vier Wochen im Technischen Rathaus (HBP5) auszuhängen.“
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung entspricht dem des in Kraft getretenen Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang -Süd – K 5a“. Er befindet sich an der westlichen Stadtgrenze in der Gemarkung Saarn (Flur 54, Flurstücke 129 – 132, 289, 372, 374 und 376) und umfasst eine Fläche von gut 16 ha.
Der Geltungsbereich liegt an der westlichen Stadtgrenze der Stadt Mülheim an der Ruhr. Westlich außerhalb des Geltungsbereichs verläuft eine mehrgleisige Bahntrasse, die bereits auf Duisburger Stadtgebiet liegt. Das Gewässer „Entenfang“ liegt nördlich außerhalb des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung. Östlich außerhalb verläuft die BAB 3, südlich angrenzend befinden sich umfangreiche Waldflächen.
Der Geltungsbereich selbst liegt mitten im Mülheimer Stadtwald. Er umfasst im Westen die Zufahrtsstraße „Bissingheimer Straße“, im Norden grenzt der Bereich an das Südufer des Entenfangsees und im Osten wird das Gebiet durch einen außerhalb des Plangebietes verlaufenden Fußweg begrenzt, der „Am Entenfang“ heißt. Im Süden verläuft der „Nachbarsweg“ teilweise im und teilweise außerhalb des Bereichs, ist jedoch nicht für die Allgemeinheit befahrbar.
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans ist dem mitveröffentlichten Übersichtsplan zu entnehmen.
II.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“ folgenden Anlass und die allgemeinen Ziele der Planaufhebung öffentlich darzulegen:
Die Aufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“ ist erforderlich, da der Bebauungsplan vor Gericht am 09.07.2021 (Az. 9 K 1193/20) inzident für unwirksam erklärt wurde und die im Jahr 1973 angedachten städtebaulichen Ziele nicht mehr aktuell sind. Zur Klarstellung, dass die Festsetzungen nicht mehr zur Anwendung kommen, soll der Bebauungsplan auch offiziell aufgehoben werden.
Mit der Durchführung des Aufhebungsverfahrens werden folgende Ziele verfolgt:
- Aufhebung des Bebauungsplans „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung künftig nach §§ 34 und 35 BauGB
Das Ziel dieser Aufhebungssatzung ist die Planaufhebung des o.g. Bebauungsplans, der gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Nach dem Beschluss dieser Aufhebungssatzung wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß §§ 34 und 35 BauGB zu beurteilen sein. Der Bereich des Campingplatzes ist schon derzeit nach § 34 BauGB als faktisches Wochenendhausgebiet zu beurteilen und wurde am 30.01.2023 als Wochenendhaus-Platz genehmigt.
III.
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Anlass, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planaufhebung werden gemäß § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 16.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zur Planaufhebung werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zur Planaufhebung öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
An Christi Himmelfahrt, den 29.05.2025, Pfingstmontag, den 09.06.2025, und Fronleichnam, den 19.06.2025, bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung. Während der Brückentage, 30.05.2025 und 20.06.2025 wird um Terminabsprache gebeten.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: bauleitplanung@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Mülheim an der Ruhr, den 05.05.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Übersichtsplan „Freizeitbereich Entenfang-Süd – K 5a“
(B)
I.
Beschluss
vom 05.05.2025
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„2) Beschluss zur Einstellung der Bauleitplanverfahren „Freizeitbereich Entenfang – K 5“ und
„Entenfang-Süd – K 13“
Der Planungsausschuss beschließt, die nachfolgend genannten Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzustellen. Die einzelnen Geltungsbereiche der einzustellenden Verfahren sind in den zur Vorlage gehörenden Übersichtsplänen dargestellt:
a) Bebauungsplanverfahren „Freizeitbereich Entenfang – K 5“
Einleitungsbeschluss vom 08.12.1970, Vorlagen-Nr.: 358/70
Auslegungsbeschluss vom 01.04.1971, Vorlagen-Nr.: 86/1971-III
b) Bebauungsplanverfahren „Entenfang-Süd – K 13“
Einleitungsbeschluss vom 17.07.1986, Vorlagen-Nr.: V 219/86
erneute Einleitung am 25.08.2015, Vorlagen-Nr.: V 15/0617-01“
II.
Die räumlichen Geltungsbereiche der o.g. Bebauungspläne sind den mitveröffentlichten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO), öffentlich bekanntgemacht.
Mit dieser Veröffentlichung wird die Einstellung der o.g. Bebauungsplanverfahren bekannt gemacht und die Verfahren
ohne Aufstellung eines Bebauungsplans abgeschlossen.
Mülheim an der Ruhr, den 05.05.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Übersichtsplan „Freizeitbereich Entenfang – K 5“
Übersichtsplan „Entenfang – Süd – K 13“