Beschlüsse
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Bebauungsplan „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sollen die Unterlagen des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt werden.
„Der Planungsausschuss hat am 30.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saarnberg/ Am Bühl/ Stallmannshof – O 38“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wurde als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss über die förmliche Beteiligung wurde die Bezeichnung des Bebauungsplans von „Saarnberg/ Am Bühl/ Stallmanns Hof – O 38“ in „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38“ geändert, um die geographische Zuordnung eindeutiger abzubilden.
Der Planungsausschuss beschließt den in der Sitzung vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38" mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und beauftragt die Verwaltung, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.“
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38“ befindet sich im Südwesten Mülheims im Stadtteil Saarn, südlich der Straße Saarnberg und nördlich des Nachbarswegs.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,8 ha und wird im Norden begrenzt durch den Saarnberg, im Osten durch die Straße Stallmanns Hof. Im Süden und im Westen grenzt ein zusammenhängender Grünzug an, der sich halbmondförmig um die Siedlung Saarnberg legt.
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
• Gemarkung Saarn, Flur 8, Flurstück 249 tlw. (Straßenfläche)
• Gemarkung Saarn, Flur 11, Flurstücke 30, 32, 89, 95 (jeweils Straßenfläche) und 4, 5, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 31, 33, 34, 38, 39, 40, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 51, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91, 92, 93, 94, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 111, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 125.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliche Ziele der Planung
Ziele der Planung sind folgende:
- Sicherung der vorhandenen hufeisenförmigen Straßenrandbebauung,
- Erhalt des gartenstädtischen Siedlungscharakters mit zusammenhängenden privaten Grünflächen in den Innenbereichen,
- Erhalt der zusammenhängenden unbebauten Grünflächen im südlichen und westlichen Plangebiet als Übergang zum Landschaftsschutzgebiet.
Der Bebauungsplan soll die gewünschte städtebauliche Entwicklung eindeutig regeln und eine weitere Bebauung der Grünzüge einschränken, um den gartenstädtischen Charakter der Siedlung mit der teilweise symmetrischen Anlage der Straße in Hufeisenform und eindrucksvollen Platzbildung langfristig zu erhalten.
Zeit und Ort der Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38“ mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht.
Veröffentlichungsfrist: 16.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025
Veröffentlichungsort: https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht: https://www.bauleitplanung.nrw.de
Andere Zugangsmöglichkeiten:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Bebauungsplanunterlagen für den Bebauungsplan „Saarnberg/ Am Bühl/ Dennekamp – O 38“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
19. OG, linke Flurseite
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
An Christi Himmelfahrt, den 29.05.2025, Pfingstmontag, den 09.06.2025, und Fronleichnam, den 19.06.2025, bleibt das Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung geschlossen. Eine Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen vor Ort ist nicht möglich und es stehen ebenfalls keine Mitarbeitenden für Auskünfte zur Verfügung. Während der Brückentage, 30.05.2025 und 20.06.2025 wird um Terminabsprache gebeten.
Unter der Telefonnummer: 0208 / 455 – 6140 (Frau Rödel) und 0208 / 455 - 6145 (Frau Schulte Tockhaus) können Termine (bei Bedarf auch außerhalb der o.g. Zeiten) vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden.
Zur elektronischen Übermittlung einer Stellungnahme kann während der Veröffentlichungsfrist die Internetseite des Veröffentlichungsortes https://geo.muelheim-ruhr.de/bebauungsplaene/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen oder die E-Mail-Adresse: bauleitplanung@muelheim-ruhr.de genutzt werden.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist bei Bedarf zudem bei der Stadt Mülheim an der Ruhr - Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung u.a. hier abgegeben werden:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Fax: +49 208 455 6199
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit/Bevölkerung |
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Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt und Landschaft |
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Schutzgut Boden/Fläche |
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Schutzgut Wasser |
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Schutzgut Luft und Klima |
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogene Stellungnahmen:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Hinweis gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 a Absatz 5 BauGB
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mülheim an der Ruhr, den 05.05.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz