Öffentliche Zustellung eines Verwerfungsbescheides

Der gegen --------------------------------------- --------------------------- -- --- ----, unter dem Aktenzeichen 32-3/001137316/43 am 03.09.2024 erlassene Verwerfungsbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Verwerfungsbescheid vom 03.09.2024 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.

Der Verwerfungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannte Behörde gerichtliche Entscheidung beantragen (§ 62 Absatz 1 OwiG). Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Verwerfungsbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.222, eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, den 21.02.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
(Boddenberg)

Kategorie
Öffentliche Zustellung
Datum
Freitag 21.02.2025 - 12:00