I. Wahlbekanntmachung
I.1 Wahltag, Wahlzeit
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
I.2 Wahlbezirke, Wahlräume
Die kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist für die Wahl zum Deutschen Bundestag in 108 Wahlbezirke eingeteilt. Eine Auflistung der Wahlbezirke ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Nachrichtlich sind in dieser Aufstellung auch die Kommunalwahlbezirke aufgeführt.
Wahlbezirke Kommunalwahlbezirke
(nachrichtlich)
011 - 014 01 Stadtmitte - Zentrum
021 - 024 02 Eppinghofen - Nordwest
031 - 034 03 Eppinghofen - Ost
041 - 044 04 Stadtmitte - Ost
051 - 054 05 Kahlenberg
061 - 064 06 Holthausen - Süd
071 - 074 07 Holthausen - Nord
081 - 084 08 Heißen - Süd, Heimaterde
091 - 094 09 Heißen - Mitte
101 - 104 10 Heißen - Ost
111 - 114 11 Winkhausen
121 - 124 12 Mellinghofen
131 - 134 13 Dümpten - Süd
141 - 144 14 Dümpten - Nordost
151 - 154 15 Dümpten - Nordwest
161 - 164 16 Dümpten - Styrum
171 - 174 17 Styrum - Nord
181 - 184 18 Styrum - Süd
191 - 194 19 Speldorf - Nordwest
201 - 204 20 Speldorf - Süd
211 - 214 21 Speldorf - Nordost
221 - 224 22 Broich - Nord
231 - 234 23 Broich - Süd
241 - 244 24 Saarn - Zentrum
251 - 254 25 Saarn - Siedlungen
261 - 264 26 Saarner Kuppe
271 – 274 27 Saarn – Süd mit Selbeck und Mintard
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Abgrenzungen der Wahlbezirke können während der allgemeinen Dienststunden im Rats- und Rechtsamt im Rathaus, Eingang „Am Rathaus 1“, Zimmer B.111, eingesehen werden.
Die Einteilung und Abgrenzung der darüber hinaus zum Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I gehörenden Wahlbezirke des Essener Stadtgebietes (Stadtbezirk IV) können im dortigen Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 45127 Essen, eingesehen werden.
I.3 Stimmabgabe im Wahlraum
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
- für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
- für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht gefilmt oder fotografiert werden.
I.4 Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
I.5 Stimmabgabe mit Wahlschein
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer von den Mülheimer Wahlberechtigten durch Briefwahl wählen will, bekommt auf schriftlichen Antrag hin von der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rats- und Rechtsamt) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am 23.02.2025, 18.00 Uhr, eingeht.
Am Wahltag können Wahlbriefe auch noch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden.
I.6 Repräsentative Wahlstatistik
In den nachfolgend aufgeführten (Brief-)Wahlbezirken wird gemäß § 1 Wahlstatistikgesetz (WStatG) in Verbindung mit § 2 Buchstabe b WStatG in Abstimmung mit der Bundeswahlleiterin, der Landeswahlleiterin NRW und dem IT.NRW zur repräsentativen Wahlstatistik eine nach Altersgruppen und Geschlecht getrennte Wahl durchgeführt. Das Wahlgeheimnis wird gewahrt.
Eine entsprechende Bekanntmachung wird in den nachfolgend aufgeführten Wahlbezirken am Wahltag ausgehängt: 102 und 152
Alle Bürgerinnen und Bürger der oben genannten Wahlbezirke erhalten einen Stimmzettel mit dem entsprechenden Kennbuchstaben für ihr Geschlecht und die Altersgruppe.
In den genannten Bezirken ist getrennt nach den folgenden 6 Geburtsjahresgruppen zu wählen:
A. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2001 bis 2007 |
B. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000 |
C. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1981 bis 1990 |
D. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980 |
E. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 bis 1965 |
F. | männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 und früher |
G. | weiblich, geboren 2001 bis 2007 |
H. | weiblich, geboren 1991 bis 2000 |
I. | weiblich, geboren 1981 bis 1990 |
K. | weiblich, geboren 1966 bis 1980 |
L. | weiblich, geboren 1956 bis 1965 |
M. | weiblich, geboren 1955 und früher |
I.7 Ausübung des Wahlrechts und Strafbestimmungen
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht gemäß § 14 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWG) nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist nach § 14 Absatz 5 BWG auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
II. Wahlvorstände für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden für den Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I in Mülheim an der Ruhr 45 und in Essen 19 Briefwahlvorstände gebildet.
Die Mülheimer Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.00 Uhr in den nachstehend aufgeführten Wahlräumen im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen, um das Ergebnis der Briefwahl zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.
Bezirk | Raum | Etage |
0601 | VE06 | Erdgeschoss |
0602 | VE07 | |
0101 | V002 | Hauptgeschoss |
0102 | V003 | |
0201 | V005 | |
0301 | V006 | |
0401 | V007 | |
0402 | V008 | |
1101 | V011 | |
0501 | V024 | |
0502 | V025 | |
0701 | V103 | erstes Obergeschoss |
0702 | V104 | |
0801 | V105 | |
0802 | V106 | |
1001 | V107 | |
1201 | V108 | |
1301 | V109 | |
1302 | V110 | |
1002 | V113 | |
0902 | V114 | |
0901 | V115 | |
1801 | V203 | zweites Obergeschoss |
1901 | V204 | |
1902 | V205 | |
2001 | V206 | |
2201 | V207 | |
2202 | V208 | |
2301 | V209 | |
2302 | V210 | |
2002 | V213 | |
2101 | V303 | drittes Obergeschoss |
2401 | V306 | |
2501 | V307 | |
2502 | V308 | |
2601 | V309 | |
2602 | V310 | |
2701 | V312 | |
2702 | V313 | |
2402 | V314 | |
1701 | 1 | neues Container- |
1601 | 2 | gebäude auf |
1501 | 3 | dem ehemaligen |
1502 | 4 | Parkplatz an der |
1401 | 5 | Kämpchenstraße |
Die Essener Briefwahlvorstände treten dagegen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr in der Messe Essen, Messehalle 1A, Messeplatz 1, 45131 Essen zusammen.
Mülheim an der Ruhr, den 03.02.2025
Der Oberbürgermeister
Buchholz