Öffentliche Bekanntmachung zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I - Wahlbekanntmachung, repräsentative Wahlstatistik und Zusammentritt der Briefwahlvorstände –

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

I. Wahlbekanntmachung

 

I.1 Wahltag, Wahlzeit

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

I.2 Wahlbezirke, Wahlräume

Die kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr ist für die Wahl zum Deutschen Bundestag in 108 Wahlbezirke eingeteilt. Eine Auflistung der Wahlbezirke ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Nachrichtlich sind in dieser Aufstellung auch die Kommunalwahlbezirke aufgeführt.
 

       Wahlbezirke                                                  Kommunalwahlbezirke

                                                                                (nachrichtlich)

       011 - 014                                  01       Stadtmitte - Zentrum

       021 - 024                                 02       Eppinghofen - Nordwest

       031 - 034                                 03       Eppinghofen - Ost

       041 - 044                                 04       Stadtmitte - Ost

       051 - 054                                 05       Kahlenberg 

       061 - 064                                06       Holthausen - Süd

       071 - 074                                 07       Holthausen - Nord

       081 - 084                                08       Heißen - Süd, Heimaterde

       091 - 094                                09       Heißen - Mitte

       101 - 104                                 10       Heißen - Ost

       111 - 114                                  11       Winkhausen

       121 - 124                                  12       Mellinghofen

       131 - 134                                  13       Dümpten - Süd

       141 - 144                                  14       Dümpten - Nordost

       151 - 154                                  15       Dümpten - Nordwest

       161 - 164                                 16       Dümpten - Styrum

       171 - 174                                  17       Styrum - Nord

       181 - 184                                 18       Styrum - Süd

       191 - 194                                 19       Speldorf - Nordwest

       201 - 204                                20      Speldorf - Süd

       211 - 214                                 21       Speldorf - Nordost

       221 - 224                                 22       Broich - Nord

       231 - 234                                 23       Broich - Süd

       241 - 244                                 24       Saarn - Zentrum

       251 - 254                                 25       Saarn - Siedlungen

       261 - 264                                 26       Saarner Kuppe

       271 – 274                                 27       Saarn – Süd mit Selbeck und Mintard
 

Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Abgrenzungen der Wahlbezirke können während der allgemeinen Dienststunden im Rats- und Rechtsamt im Rathaus, Eingang „Am Rathaus 1“, Zimmer B.111, eingesehen werden.

Die Einteilung und Abgrenzung der darüber hinaus zum Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I gehörenden Wahlbezirke des Essener Stadtgebietes (Stadtbezirk IV) können im dortigen Wahlamt, Kopstadtplatz 10, 45127 Essen, eingesehen werden.

 

I.3 Stimmabgabe im Wahlraum

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
     
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht gefilmt oder fotografiert werden.

 

I.4 Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

I.5 Stimmabgabe mit Wahlschein

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

       a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

       b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer von den Mülheimer Wahlberechtigten durch Briefwahl wählen will, bekommt auf schriftlichen Antrag hin von der Stadt Mülheim an der Ruhr (Rats- und Rechtsamt) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am 23.02.2025, 18.00 Uhr, eingeht. 

Am Wahltag können Wahlbriefe auch noch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus (Eingang: Am Rathaus 1) eingeworfen sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Berufskolleg Stadtmitte, Von Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr, abgegeben werden. 

 

I.6 Repräsentative Wahlstatistik

In den nachfolgend aufgeführten (Brief-)Wahlbezirken wird gemäß § 1 Wahlstatistikgesetz (WStatG) in Verbindung mit § 2 Buchstabe b WStatG in Abstimmung mit der Bundeswahlleiterin, der Landeswahlleiterin NRW und dem IT.NRW zur repräsentativen Wahlstatistik eine nach Altersgruppen und Geschlecht getrennte Wahl durchgeführt. Das Wahlgeheimnis wird gewahrt.

Eine entsprechende Bekanntmachung wird in den nachfolgend aufgeführten Wahlbezirken am Wahltag ausgehängt: 102 und 152

Alle Bürgerinnen und Bürger der oben genannten Wahlbezirke erhalten einen Stimmzettel mit dem entsprechenden Kennbuchstaben für ihr Geschlecht und die Altersgruppe.

In den genannten Bezirken ist getrennt nach den folgenden 6 Geburtsjahresgruppen zu wählen:
 

A.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2001 bis 2007
B.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1991 bis 2000
C.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1981 bis 1990
D.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980
E.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1956 bis 1965
F.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 und früher
G.weiblich, geboren 2001 bis 2007
H.weiblich, geboren 1991 bis 2000
I.weiblich, geboren 1981 bis 1990
K.weiblich, geboren 1966 bis 1980
L.weiblich, geboren 1956 bis 1965
M.weiblich, geboren 1955 und früher

 

I.7 Ausübung des Wahlrechts und Strafbestimmungen

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht gemäß § 14 Absatz 4 Bundeswahlgesetz (BWG) nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist nach § 14 Absatz 5 BWG auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.

Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

 

II. Wahlvorstände für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses

 

Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden für den Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I in Mülheim an der Ruhr 45 und in Essen 19 Briefwahlvorstände gebildet. 

Die Mülheimer Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 15.00 Uhr in den nachstehend aufgeführten Wahlräumen im Berufskolleg Stadtmitte, Von-Bock-Str. 87-89, 45468 Mülheim an der Ruhr zusammen, um das Ergebnis der Briefwahl zu ermitteln. Zu den Wahlräumen hat jeder Zutritt.

BezirkRaumEtage
0601VE06Erdgeschoss
0602VE07
0101V002Hauptgeschoss
0102V003
0201V005
0301V006
0401V007
0402V008
1101V011
0501V024
0502V025
0701V103erstes Obergeschoss
0702V104
0801V105
0802V106
1001V107
1201V108
1301V109
1302V110
1002V113
0902V114
0901V115
1801V203zweites Obergeschoss
1901V204
1902V205
2001V206
2201V207
2202V208
2301V209
2302V210
2002V213
2101V303drittes Obergeschoss
2401V306
2501V307
2502V308
2601V309
2602V310
2701V312
2702V313
2402V314
17011neues Container-
16012gebäude auf
15013dem ehemaligen
15024Parkplatz an der
14015Kämpchenstraße


Die Essener Briefwahlvorstände treten dagegen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr in der Messe Essen, Messehalle 1A, Messeplatz 1, 45131 Essen zusammen.

 

Mülheim an der Ruhr, den 03.02.2025
Der Oberbürgermeister
Buchholz

Datum
Montag 03.02.2025 - 12:00