Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Den an Kevin Kraft, geboren 20.11.1984, seit dem 19.04.2021 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.11.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/54068/24)
konnten nicht zugestellt werden. Der jetzige Aufenthalt des Empfängers ist unbekannt.
Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst – Rettungsdienstgebührensatzung – der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Der Bescheid kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Adrian Klosinski, Am Erbstollen 1, 45473 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-3/006438333/44 am 06.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 06.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 16.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappen
Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides
Der gegen Maik Otten, Herderstraße 6, 45964 Gladbeck, unter dem Aktenzeichen 32-3/006443404/107 am 20.01.2025 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bußgeldbescheid vom 20.01.2025 wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Der Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bußgeldbescheid kann von dem Betroffenen beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt (Bußgeldstelle), Am Rathaus 1, Zimmer C 210, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 20.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Menzel
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Karl Kuzorek, geboren 03.04.1940, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/88459/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Jolanta Marusxhak, geboren 08.05.1970, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/86406/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Sebastian Kraik, geboren 11.12.1983, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheide vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/50282/24)
- (Aktenzeichen 37-52.01/50322/24)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Reinhold Mösken, geboren 25.06.1969, seit dem 20.12.2022 unbekannt verzogen, zuzustellende Gebührenbescheid vom 21.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/54932/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Zürichs (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 25.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Zürichs
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Andre Feind, geboren 02.10.1979, Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 18.12.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/52167/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Einstellungsbescheid der Leistungen nach dem SGB II
Öffentliche Zustellung des Bescheids über die Einstellung der Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) vom 22.01.2025
Der an Frau Milena Todorovic, zuletzt wohnhaft gewesen in 45476 Mülheim an der Ruhr, Oberhausener Straße 146, zuzustellender Einstellungsbescheid (Aktenzeichen: 7603361111156) kann nicht zugestellt werden, da Frau Todorovic nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist.
Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 10 Absatz 2 des Landeszustellungsgesetz öffentlich zugestellt.
Der Bescheid kann von dem Betroffenen beim Jobcenter Mülheim, Kaiser-Wilhelm-Straße 27, 45476 Mülheim an der Ruhr, Zimmer 10, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Hölscher
Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Mohammad Asmaiel, geboren am 10.09.1990, Aufenthalt derzeit unbekannt, gerichtete Überleitungsanzeige vom 23.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Bülbül
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Firma Yasmin Automobile, Hammerstraße 100, 08525 Plauen unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-LS301 am 09.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die/der Betroffene unter der oben genannten Anschrift nicht anzutreffen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der/die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem/der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 23.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Öffentliche Zustellung der Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an Ali Yassin gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 16.01.2025 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr- Sozialamt/ Bereich Jugend -Unterhaltsvorschusskasse auf der Friedrichstraße 12, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 29.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Schneimann
Öffentliche Zustellung
Der an Herrn Jeffrey Adongo, zuletzt wohnhaft gewesen Mintarder Straße 55, 45481 Mülheim an der Ruhr zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 30.01.2025 (Aktenzeichen: 57-15/123290/91) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß §§ 45, 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Eppinghofer Straße 50 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Pollok eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Tim Pollok
Öffentliche Zustellung einer Rechtswahrungsanzeige
Rechtswahrungsanzeige mit Zahlungsanforderung bezüglich der beendeten Beistandschaft vom 04.06.2024 gemäß § 33 SGB II
Die an Herrn Yimpradit, Pichet zuletzt wohnhaft gewesen in V.Vollmar-Straße 25 B, 83714 Miesbach zuzustellende Rechtswahrungsanzeige mit Zahlungsanforderung bezüglich der beendeten Beistandschaft vom 04.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/117070/E2) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers Thailand ist.
Die Rechtswahrungsanzeige mit Zahlungsanforderung bezüglich der beendeten Beistandschaft wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Die Rechtswahrungsanzeige mit Zahlungsanforderung bezüglich der beendeten Beistandschaft kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Herr Knappe (Zimmer 2.13) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Knappe
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Frau Mirjana Djukanovic, Tiegelstraße 58, 45473 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-TD1112 am 30.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil die Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann die Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von der Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Sasa Stojanovic, Hingbergstraße 120, 45470 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-DM200 am 30.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der gegen Herrn Marcello Isenhardt, Eltener Straße 104, 45478 Mülheim an der Ruhr unter Aktenzeichen 33-1.02/MH-JI301 am 30.01.25 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene nach unbekannt verzogen ist.
Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß § 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit § 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Absatz 2 letzter Satz LZG NRW).
Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstraße 22-26, Zimmer 215, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 30.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Leidig
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Martin Danzer, geboren 18.07.2002, zuletzt wohnhaft Mellinghofer Straße 187, 45475 Mülheim an der Ruhr, jetziger Wohnort unbekannt, zuzustellende Gebührenbescheid vom 07.01.2024
- (Aktenzeichen 37-52.01/52714/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Michael Schmidt, geboren 09.02.2008 zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/91651/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Die an Georg Wreczyki, geboren 01.10.1952 zuzustellende Gebührenbescheide vom 14.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/63162/22)
- (Aktenzeichen 37-52.01/63457/22)
konnten nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Gebührenbescheide gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie können beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Fernando Roger Raducanu, geboren 18.02.1996 zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/96688/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Ursula Gräber, geboren 04.11.1943 zuzustellende Gebührenbescheid vom 17.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/49847/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Ralf Dienstuhl, geboren 28.05.1962 zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/70192/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Joshua Jörges, geboren 25.06.1994 zuzustellende Gebührenbescheid vom 22.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/22944/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Lawniczak Tomasz, geboren 24.08.1987 zuzustellende Gebührenbescheid vom 22.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/22426/23)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Jelena Matic, geboren 23.05.1952 zuzustellende Gebührenbescheid vom 13.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/56939/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheids
Der an Florian Rhode, geboren 25.04.1981 zuzustellende Gebührenbescheid vom 14.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/66602/22)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Nohr (Zimmer A 1.22), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nohr
Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides
Der an Reinhold Mösken, geboren 25.06.1969, zuzustellende Gebührenbescheid vom 31.01.2025
- (Aktenzeichen 37-52.01/59364/24)
konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Gebührenbescheid gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst - Rettungsdienstgebührensatzung - der Stadt Mülheim an der Ruhr wird hiermit nach § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, bei Frau Gintzel (Zimmer A 1.21), eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 31.01.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Gintzel
Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“
vom 27.01.2025
I
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Nach § 10 in Verbindung mit § 8 Absatz 2 BauGB ist eine Genehmigung des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
II
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Menden in der gleichnamigen Gemarkung und umfasst eine Fläche von circa 7,2 ha. Es wird im Norden durch die Grundstücksgrenze zwischen den Häusern Mendener Straße 88 und 90, im Osten durch die Mendener Straße, im Süden durch die Straße „Mulhofs Kamp“ und im Westen durch den „Leinpfad“ begrenzt.
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
- Gemarkung Menden, Flur 4
- Die Flurstücke 44, 260, 306, 524, 560, 561, 563, 564, 571, 616, 617, 618, 619, 620, 624, 628, 629, 633, 645, 646, 647, 648, 655, 660, 661,668, 669, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 686, 688, 690, 817, 836, 868, 872, 902, 903, 904, 905, 907, 908, 909, 912, 922, 924, 935, 936, 942, 1034, 1068, 1076, 1077, 1079, 1107, 1108, 1118. 1210, 1211, 1294, 1295, 1333, 1334, 1338, 1339
- sowie teilweise das Flurstück 656
Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Grundstücken der neuen Baugebiete nördlich und südlich der Straße Hahnenfähre in der Gemarkung Menden, Flur 4 betreffend der Flurstücke 672, 1079 und 1295 mit einem Biotopwertdefizit von 2.362 ökologischen Werteinheiten, werden der Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes auf dem Grundstück der Stadt Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 und den dortigen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) zugeordnet. Auf der Ausgleichsfläche wurden ein Vogelschutz- und Vogelnährgehölz, eine Extensivwiese und ein Gewässerrandstreifen angelegt. Die zugeordnete Teilfläche beträgt 675 m², durch die Maßnahmen wird auf der Teilfläche eine ökologische Aufwertung um 2.362 Werteinheiten erreicht.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ sowie die Ausgleichsfläche Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408 sind aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich.
III
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme und die aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung und der Gemeindeordnung erforderlichen Hinweise werden hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Entlang der Mendener Straße verläuft im Plangebiet der „Fluchtlinienplan der Mendener Straße – Landstraße II. Ordnung“, förmlich festgestellt am 03.12.1954. Es existiert innerhalb des Fluchtlinienplanes parallel der Straßenfluchtlinie der Mendener Straße (ca. ab der Grundbesitzung Mendener Straße 92 Richtung Süden) ein Bauverbot, erlassen am 08. September 1936. Das Plangebiet umfasst des Weiteren einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ruhraue Blatt 16“, in Kraft getreten am 30.05.1963.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ treten diese Festsetzungen außer Kraft, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mendener Straße / Hahnenfähre – H 6“ erfasst sind.
Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan und seine Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 a BauGB einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Die Unterlagen einschließlich der DIN-Vorschriften und Richtlinien, die in den textlichen Festsetzungen erwähnt werden, liegen vom Tage dieser Bekanntmachung an beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.
Alle Planunterlagen können darüber hinaus nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes über das Internetportal der Stadt Mülheim an der Ruhr https://geodaten.muelheim-ruhr.de/mapbender/application/bebauungsplaene und das zentrale Internetportal des Landes NRW www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.
Hinweise:
- Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB beachtlich sind.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mülheim an der Ruhr, den 27.01.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz
Übersichtsplan naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb des Plangebietes (Gemarkung Menden, Flur 3, Flurstück 408)
Öffentliche Bekanntmachung zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 117 Mülheim - Essen I - Aufstellung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge -
Nachdem der Bedingungseintritt nach § 26 Absatz 1 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) gemäß der Anlage 19 BWO festgestellt worden ist, werden gemäß § 26 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) die zugelassenen Kreiswahlvorschläge öffentlich bekanntgemacht.
Der Kreiswahlausschuss hat für die Bundestagswahl 2025 in Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 24.01.2025 die nachstehenden Kreiswahlvorschläge zugelassen.
Aufgeführt sind jeweils Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers sowie der Name und die Kurzbezeichnung der Partei, die den Kreiswahlvorschlag eingereicht hat.
1 | Fiedler, SebastianKriminalbeamter (gehobener Dienst) geboren 1973 in Herdecke 45470 Mülheim an der Ruhr | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
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2 | Timmermann-Fechter, AstridMitglied des Deutschen Bundestags geboren 1963 in Marl 45468 Mülheim an der Ruhr | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
3 | Maue, Björn Groß- und Außenhandelskaufmann geboren 1999 in Mülheim an der Ruhr 45468 Mülheim an der Ruhr | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
4 | vom Berg, Joachim Geschäftsführer geboren 1974 in Mülheim an der Ruhr 45472 Mülheim an der Ruhr | Freie Demokratische Partei (FDP) |
5 | Zielke, Reinard Immobilienkaufmann geboren 1953 in Mülheim an der Ruhr 45479 Mülheim an der Ruhr | Alternative für Deutschland (AfD) |
6 | Johren, Andreas Kaufmann geboren 1972 in Mülheim an der Ruhr 45468 Mülheim an der Ruhr | Die Linke (Die Linke) |
11 | Eitner, Maximilian Immobilienkaufmann geboren 1997 in Mülheim an der Ruhr 45472 Mülheim an der Ruhr | FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) |
Die Nummerierung der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der vom Landeswahlausschuss NRW am 24.01.2025 zur Bundestagswahl 2025 zugelassenen Landeslisten.
Mülheim an der Ruhr, den 31.01.2025
Der Kreiswahlleiter
Lüngen