Nachdem der Bundespräsident mit Anordnung vom 27.12.2024 den 23.02.2025 als Wahltag für die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt hat, fordere ich hiermit gemäß § 32 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der derzeit gültigen Fassung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I auf.
Der Wahlkreis 117 umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr und von der kreisfreien Stadt Essen den Stadtbezirk IV.
Die bereits im Amtsblatt Nummer 27 vom 15.10.2024 erfolgte Bekanntmachung zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags mit einem Wahltermin am 28.09.2025 wird hiermit aufgehoben.
Nach § 19 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27.12.2024 sind die Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I im Büro des Kreiswahlleiters [Rats- und Rechtsamt, Rathaus (Gebäudeteil B), Turmeingang 1, 1. Etage, Zimmer B.111] spätestens bis zum 20.01.2025, 18.00 Uhr, schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist durch E-Mail oder Telefax nicht gewahrt.
Die Kreiswahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig vor diesem Termin im Büro des Kreiswahlleiters vorliegen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Vorschläge berühren, rechtzeitig bis zum 20.01.2025, 18.00 Uhr behoben werden können.
Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge und der vorgesehenen Anlagen sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung genau bezeichnet. Soweit die Verwendung von amtlichen Vordrucken vorgeschrieben ist, werden diese im Rats- und Rechtsamt auf Anforderung kostenlos ausgehändigt.
Für die Aufstellung eines Kreiswahlvorschlages einer Partei werden die folgenden Anlagen benötigt:
- Anlage 13 - Kreiswahlvorschlag,
- Anlage 15 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages,
- Anlage 16 - Bescheinigung der Wählbarkeit,
- Anlage 17 - Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers,
- Anlage 18 - Versicherung an Eides statt.
Die Anlage 14 (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) und Bescheinigung des Wahlrechts) erhalten Parteien -sofern für die Einreichung Ihres Kreiswahlvorschlages gemäß § 20 Absatz 2 Bundeswahlgesetz erforderlich- als PDF-Formular oder Papierausdruck auf schriftliche (auch elektronische) Erklärung eines Vorstandsmitglieds, zu welchem Datum die Aufstellung des Kreiswahlvorschlages abgeschlossen wurde.
Für die Aufstellung eines „anderen“ Kreiswahlvorschlages nach § 20 Absatz 3 Bundeswahlgesetz (sogenannte Einzelbewerber) werden die folgenden Anlagen der Bundeswahlordnung benötigt:
- Anlage 13 - Kreiswahlvorschlag,
- Anlage 15 - Zustimmungserklärung für Bewerber eines Kreiswahlvorschlages
- Anlage 16 - Bescheinigung der Wählbarkeit.
Die Anlage 14 (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Kreiswahlvorschlag) und Bescheinigung des Wahlrechts) erhalten Einzelbewerber nach Eingang des Kreiswahlvorschlages als PDF-Formular oder Papierausdruck.
Die Formvorschriften des § 34 BWO sind bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge unbedingt zu beachten.
Die Landeslisten zur Bundestagswahl müssen ebenfalls bis zum 20.01.2025, 18.00 Uhr, bei der Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf (Postanschrift: 40190 Düsseldorf) eingereicht werden.
Die Anzeigen gemäß § 18 Absatz 2 BWG müssen der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden (Postanschrift: 65180 Wiesbaden), dagegen bereits spätestens am 07.01.2025, 18.00 Uhr, vorliegen.
Weitere Vorschriften über die
- Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen,
- Änderung von Kreiswahlvorschlägen,
- Prüfung von Kreiswahlvorschlägen,
- Beseitigung von Mängeln,
- Zulassung der Kreiswahlvorschläge,
- Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses
enthalten die §§ 23 bis 26 des Bundeswahlgesetzes sowie die §§ 33 und 35 bis 37 der Bundeswahlordnung.
Für weitere Auskünfte oder Rückfragen steht das Rats- und Rechtsamt (Telefon - Nummer: 455-3030 oder -3032) zur Verfügung.
Mülheim an der Ruhr, den 02.01.2025
Der Kreiswahlleiter
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