Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift mit dem betroffenen Grundstück „Kamperhofweg 59“

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat im Bereich „Kamperhofweg“ eine katastertechnische Straßenschlussvermessung durchgeführt, d.h. die durch den Straßenausbau zerstörten Grenzzeichen an den privaten Grundstücken wurden wiederhergestellt – wie es § 20 (5) und (6) des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NW v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung) vorsieht. Durch diese Vermessung entstehen den betroffenen Grundstückseigentümern*innen keine Kosten.

 

Im Zuge dieser Vermessung wurden auch vier Abmarkungen (hier: drei Bolzen und ein Meißelzeichen) an folgendem Grundstück neu gesetzt:

  • Kamperhofweg 59

 

Die Grenzverhandlung fand am Dienstag, den 09.07.2024, statt. Der Termin konnte dem oben genannten Grundstückseigentümer nicht mitgeteilt werden, da er lt. elektronischer Melderegisterauskunft im Jahr 2019 verstorben ist. Eine Grundbuchumschreibung ist bisher nicht geschehen. Eine eventuelle Rechtsnachfolge ist nicht bekannt.

Eine Anerkennung der Grenzzeichen oder ein Widerspruch gegen das bekannt gegebene Vermessungsergebnis ist nur durch den*die Grundstückseigentümer*in bzw. die erbbauberechtigte Person oder durch deren Rechtsnachfolge möglich. 

Die Bekanntgabe der Abmarkung erfolgt durch Offenlegung der Grenzniederschrift v. 09.07.2024 gemäß § 21 VermKatG NW (5) v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung.

Mit dieser Veröffentlichung wird das im Grenztermin bekannt gegebene Vermessungsergebnis (Grenzniederschrift) gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land NRW (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW v. 07.03.2006 in der derzeit gültigen Fassung) und gemäß § 23 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz NRW (DVOzVermKatG NRW v. 25.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung) öffentlich zugestellt. 

Die Grundstückseigentümer*innen und erbbauberechtigten Personen bzw. Rechtsnachfolger*innen oder bevollmächtigte Personen können diese beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 in 45468 Mülheim an der Ruhr (1. Etage, Zimmer 1.07 und 1.08) innerhalb der Frist vom 18.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025 einsehen.

Sie werden gebeten, sich durch einen Personalausweis auszuweisen. Rechtsnachfolgende Personen werden gebeten, nachvollziehbare Unterlagen mitzubringen, die ihren Eigentumsanspruch nachweisen. Gegebenenfalls bevollmächtigte Personen werden gebeten, die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.

Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 455-6261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 455-6259). 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) Klage erhoben werden.

 

Mülheim an der Ruhr, 17.12.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Lincke

Datum
Dienstag 17.12.2024 - 12:00