Öffentliche Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Zur Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr gehören die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. 

Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in den Städten Gelsenkirchen und Bochum.

Der Planungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 19.11.2024 beschlossen:

1.    die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,

2.    das Plangebiet der Änderung 52 GE/BO neu abzugrenzen. Dabei wird das Plangebiet nach Osten, Norden und Westen erweitert. Nach Norden zieht es sich bis zum nördlichen Rand des Wattenscheider Bachs, nach Westen entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) über die Ückendorfer Straße hinweg und nach Osten entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) bis einschließlich zur Parkstraße, 

3.    auf der Grundlage des gegenüber dem Vorentwurf überarbeiteten Planentwurfs die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 sowie § 4 Absatz 2 BauGB für das Änderungsverfahren 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg zum GFNP durchzuführen.

Lage 52 GE/BO

 

Der Änderungsbereich 52 GE/BO erstreckt sich auf Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Bochum – Stadtteil Wattenscheid – und Gelsenkirchen – Stadtteil Ückendorf – und umfasst ca. 16,5 ha. Der Änderungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straße Watermanns Weg im Süden und den Wattenscheider Bach im Norden. Im Osten verläuft der Änderungsbereich auf der Trasse des Radschnellwegs Ruhr 1 (RS 1) bis zur Parkstraße, im Westen verläuft er auf der Trasse des RS 1 auf einer Länge von ca. 75 m über die Ückendorfer Straße hinweg.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen, urbanen Stadtquartiers im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid. Durch die städtebauliche Entwicklung sollen u.a. attraktive Wohnbaupotenziale erschlossen und Ansiedlungsflächen für Klein- und Kleinstgewerbe geschaffen werden, die durch ihre Lage am RS 1 eine einzigartige Adresse erhalten. Die Siedlungsentwicklung soll unter Berücksichtigung einer integrierten Freiraumentwicklung erfolgen. Der RS 1, der im Norden des Änderungsbereichs verläuft, soll die Funktion eines Grünkorridors mit quartiersnahen Frei- und Retentionsflächen übernehmen.

Der GFNP stellt das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs bisher nachrichtlich als „Flächen für Bahnanlagen“ dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers zu schaffen, ist die Änderung der Darstellung in „gemischte Baufläche“ erforderlich. Die südlich des ehemaligen Güterbahnhofs auf Bochumer Stadtgebiet gelegene Bebauung entlang des Watermanns Weges wird im GFNP als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Diese Darstellung entspricht nicht mehr den realen Gegebenheiten, da die vorhandene Bebauung durch eine Mischung von Wohn- und Gewerbenutzung gekennzeichnet ist. Daher wird im Rahmen der vorliegenden Planänderung die reale Nutzung planerisch nachvollzogen, indem in diesem Bereich die Darstellung ebenfalls in „gemischte Baufläche“ geändert wird. Zusätzlich werden bereits vorhandene Grün- und Freiflächen im nördlichen, westlichen und östlichen Teil des Änderungsbereichs, die bisher im GFNP als „Flächen für Bahnanlagen“, „Wohnbauflächen“ sowie „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt werden, entsprechend der realen Nutzung als „Grünflächen“ dargestellt. 

Gegenüber dem Vorentwurf der Planung ist der Änderungsbereich zum nun vorliegenden Entwurfsstand erweitert worden. Der Änderungsbereich zog sich zuvor im Norden bis zum nördlichen Rand der stillgelegten Bahntrasse, nach Westen verlief er bis zur Ückendorfer Straße und im Osten endete er an der Grenze des ehemaligen Güterbahnhofs. Die Erweiterung des Änderungsbereichs ist aufgrund von eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Träger-, Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt und hat zum Ziel, die vorhandenen Freiflächen planerisch dauerhaft als solche zu sichern. 

Mit dem Feststellungsbeschluss des Regionalverbands Ruhr zum Regionalplan Ruhr am 10. November 2023 ist der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet worden. Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren wird nun als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Öffentlichkeit kann innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum veröffentlichten Änderungsentwurf abgeben.

Im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.

Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden veröffentlicht:

  • Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
  • Gutachten:

Biotoptypenkartierung, Faunistische Kartierung und Artenschutzfachbeitrag Stufe 1: Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG aus dem Jahr 2018; Kartierung der Biotoptypen, der Horst- und Höhlenbäume sowie der Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphibien; Konfliktanalyse; Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum Schutz planungsrelevanter Tierarten 

  • Zwei aktualisierte Artenschutzbeiträge Stufe 1: Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG für Gelsenkirchener bzw. Bochumer Stadtgebiet aus den Jahren 2023 bzw. 2024; Überprüfung des Vorkommens planungsrelevanter Tierarten, Konfliktanalyse, Empfehlungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum Schutz planungsrelevanter Tierarten
  • Flächenrisiko-Detailuntersuchung: Auswertung vorhandener Daten und Untersuchung zu den Themen Altlasten, Abfall/Boden, Kampfmittel und Baugrund (bergbauliche Situation und Bergschadensgefährdung); Gefahrenbeurteilung und orientierende abfalltechnische Beurteilung ggf. anfallender Aushubmassen im Zuge einer Bebauung
  • Kostenschätzung für entsorgungsbedingte Mehraufwendungen nach der Flächenrisiko-Detailuntersuchung
  • Schalltechnische Vorstudie: Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Verkehrs- und Gewerbelärm
  • Gefährdungsabschätzung in Bezug auf Altlasten anhand der Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze und Boden-Sickerwasser-Grundwasser sowie abfalltechnische Bewertung der Auffüllungsmaterialien
  • Ergänzende Gefährdungsabschätzung Altlasten/Grundwasser für den Ostteil des ehemaligen Güterbahnhofs im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zum Umbau des Wattenscheider Bachs

Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.01. bis 13.02.2025 (einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt. Sie können in der Stadt Mülheim an der Ruhr an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:

Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr, 

donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie

freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr

Die Termine und Orte für die Bereitstellung der Unterlagen zur Einsichtnahme in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel.: 0201 / 886-1210 bzw. 0201 / 886-1212) zu erfragen.

Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilen:

Wolfgang Mohr, Telefon: 0208/455-6112,   E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de  und

Stefanie Lemser, Telefon: 0208/455-6139,  E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de 

Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 13.02.2025 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift 

  • bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
  • bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite, 
  • oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr während der Dienststunden ermöglicht wird.

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.

Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mülheim an der Ruhr, 04.12.2024
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

Datum
Dienstag 10.12.2024 - 12:00