Kategorie
Öffentliche Zustellung
Der am 02.05.2024 für ----- ----- -------- ------- -------- ------------------ - -- ----- -------- -- --- ----, unter Aktenzeichen 117000478046 erlassene Wohngeldbescheid bzw. Ablehnungsbescheid kann nicht zugestellt werden, da Herr Lakehal nach unbekannt verzogen ist.
Der Wohngeldbescheid beziehungsweise Ablehnungsbescheid wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt.
Er kann von dem Betroffenen beim Sozialamt Fachbereich Wohngeld – Ruhrstraße 1, Zimmer 134 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 21.06.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Grajfonar
Datum
Montag 07.10.2024 - 12:00