Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ---- ------ ----- --- ------- ----------- ------------ --- gerichtete Inverzugsetzung vom 8.8.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt der Empfängerin unbekannt ist.
Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraßr 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / N 396-398 / 97 eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.08.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann