Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 05. Juli 2024 – Ordnungsnummer: 62–11.96.415 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über das Grundstück Kölner Straße 368 mit der Katasterbezeichnung:
Gemarkung: Selbeck
Flur: 2
Flurstücksnummer: 1774
ist gemäß § 83 BauGB am 24. Juli 2024 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Mülheim an der Ruhr, den 01.08.2024
Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Vorsitzende
gezeichnet Witt