Öffentliche Zustellung eines Rückforderungsbescheides

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Der an ---- ------- --- ------- -------- ------- -- -- ---------- -- ----- -------- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 11.06.2024 (Aktenzeichen: 57-21/125730/11) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) in Verbindung mit § 41 a Sozialgesetzbuch II wird hiermit nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Er kann bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45473 Mülheim an der Ruhr, Frau Löhr (Zimmer 215) eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 11.06.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Löhr

Datum
Dienstag 11.06.2024 - 12:00