Öffentliche Zustellung einer Inverzugsetzung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die an ---- ------ -------- - ------- ----------- ------------ - gerichtete Inverzugsetzung vom 18.4.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. 

Die Inverzugsetzung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgende ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. 

Diese kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr - Zimmer 401 - zum Aktenzeichen 51-UVK / S 1931/1932 / 98 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 02.05.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Brinkmann

Datum
Donnerstag 02.05.2024 - 12:00