Öffentliche Zustellung einer Zahlungsaufforderung

Kategorie
Öffentliche Zustellung

Die an ----- ------------ ------ --- ------- -------- --------------- ---- ----- -------- -- --- ---- - gerichtete Zahlungsaufforderung vom 19.02.2024 kann nicht zugestellt werden, da der tatsächliche Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.

Die Zahlungsaufforderung gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.

Dieser kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr – Sozialamt – Unterhaltsvorschusskasse – Friedrichstraße 12 in 45468 Mülheim an der Ruhr -  Zimmer 417 - zum Az. 51-UVK/D 658/95 eingesehen werden.

Mülheim an der Ruhr, 15.03.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Heller

Datum
Donnerstag 07.03.2024 - 12:00