Die an nachstehend aufgeführte Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:
Name: --------- ----- ----- ------ ------
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- --------
Letzte bekannte Anschrift: ----------------------- -- ----- -------------
Aktenzeichen: ------------------
Datum der Ordnungsverfügung: 22.01.2024
Die Ordnungsverfügung vom 22.01.2024 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung vom 22.01.2024 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 22.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier