Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da der Wohnsitz des Empfängers nicht bekannt ist:
Name: ------ --------
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ----------
Letzte bekannte Anschrift: --- --- ----- -- -- ----- -------- -- --- ----
Aktenzeichen: 32-13.14/214003202
Datum der Ordnungsverfügung: 05.12.2023
Die Ordnungsverfügung vom 05.12.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung vom 05.12.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, 08.01.2024
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier