Für die Ermittlung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß Gebührenziffer 10.9.0.1 des Anhangs 1.10 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – 10 Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, Teile I und II, werden für die Berechnung folgende Stundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt:              

Gesundheitsingenieur*in                                 91,06 €

Hygienekontrolleur*in                                     79,14 €         

Arzt/Ärztin für Umweltmedizin                      107,41 €

 

Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

Hellmeister

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Freitag 04.08.2023 - 12:00