Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Für die Ermittlung einer Gebühr nach Zeitaufwand gemäß Gebührenziffer 10.9.0.1 des Anhangs 1.10 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – 10 Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, Teile I und II, werden für die Berechnung folgende Stundensätze je Fachkraft zugrunde gelegt:
Gesundheitsingenieur*in 91,06 €
Hygienekontrolleur*in 79,14 €
Arzt/Ärztin für Umweltmedizin 107,41 €
Mülheim an der Ruhr, 04.08.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Hellmeister
Datum
Freitag 04.08.2023 - 12:00