Bekanntmachungsanordnung
Die ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2023 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 der BekanntmVO in Verbindung mit § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchführt
b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Ordnungsbehördliche Verordnung über besondere Ladenöffnungszeiten im Jahr 2023 vom 26.06.2023
Aufgrund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten werden von der Stadt Mülheim an der Ruhr als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 15.06.2023 im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 2023 folgende besondere Ladenöffnungszeiten verordnet:
Tag | Antragsteller Anlass | |||
27.08.2023
| Werbegemeinschaft Saarn e.V. | 10. Saarner Oldtimer- Cup | ||
§ 1
Der prognostizierte Wirkungsbereich (= Bereich der geöffneten privilegierten Verkaufsstellen) wird wie folgt festgelegt: Düsseldorfer Str. 1 – 144, Straßburger Allee 43 – 75, Langenfeldstraße 1 – 10, Lehnerstraße 4a – 14, Quellenstraße 1 – 3, Kölner Straße 8 – 59.
Die Öffnungszeiten an diesem Tag sind von 13 Uhr bis 18 Uhr.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft.
Mülheim an der Ruhr, 26.06.2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
David Lüngen
(Stadtdirektor)