Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Essen.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 27.04.2023 beschlossen:
1. die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis zu nehmen,
2. das Plangebiet der Änderung 46 E (Bottroper Straße / Hilgerstraße – Thurmfeld) neu abzugrenzen. Dabei wird im Nordosten die Fläche zwischen Hilgerstraße, Bersonstraße und Segerothpark in den Änderungsbereich einbezogen.
3. auf der Grundlage des Planentwurfs die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das Änderungsverfahren 46 E zum RFNP durchzuführen:
Der Änderungsbereich 46 E befindet sich in Essen im Stadtteil Nordviertel und umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha. Im Norden wird der Änderungsbereich durch den Ökopark Segeroth, im nordöstlich angrenzenden Bereich überwiegend durch Kleingewerbe und östlich durch die Hilgerstraße begrenzt. Im Westen reicht der Änderungsbereich bis an die Bottroper Straße und im Süden bis an die Grillostraße. Der gesamte Änderungsbereich umfasst ein Areal, das bereits seit Mitte des 19. Jh. überwiegend industriell geprägt ist. Zur Deckung des überdurchschnittlich hohen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen in Essen und aufgrund der Nähe zur Universität, wird eine Entwicklung als Sonderstandort für gewerbliche und forschungsorientierte Zwecke vorgesehen. Neben der Weiterentwicklung der Universität soll das Areal in gleichem Maße der Ansiedlung von Unternehmen in Zukunftsmärkten, Einrichtungen der Forschung und Lehre sowie Instituten in privater und öffentlicher Trägerschaft dienen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) sowie § 9 Raumordnungsgesetz (ROG).
Die Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können innerhalb einer Frist von einem Monat Stellungnahmen zum ausliegenden Änderungsentwurf abgeben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes soll die Frist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB angemessen verlängert werden.
Im Fall des Änderungsverfahrens 46 E werden die Planunterlagen für die Dauer von einem Monat ausgelegt. Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).
Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes hat Auswirkungen auf die Umwelt. Daher ist im Rahmen des o.g. Änderungsverfahrens gemäß § 8 Absatz 1 ROG in Verbindnung mit § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt worden.
Neben dem Planentwurf mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes, von Gutachten, Fachbeiträgen sowie Stellungnahmen verfügbar. Darin sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen enthalten und werden öffentlich ausgelegt:
- Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft; Fläche; Boden; Wasser; Luft; Klima; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kultur- und Sachgüter, Kulturelles Erbe; Natura-2000-/ FFH-Gebiete; Risiken durch schwere Unfälle oder Katastrophen; Wechselwirkungen und kumulative Auswirkungen
- Gutachten: Ökoplan: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur ASP Stufe 1 zum Bebauungsplan „Bottroper Straße/Hilgerstraße“ in Essen, Dipl.-Ing., Dipl.-Ökol. Bernd Fehrmann, B. Sc. Biologie Larissa Seufer von Juli 2022
- Stellungnahme zum Thema Wald
- Stellungnahme zum Thema Altlasten
- Stellungnahme zum Thema Immissionsschutz
Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung, Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 12.06. bis 12.07.2023 (einschließlich)
in den Städten der Planungsgemeinschaft öffentlich aus.
In der Stadt Mülheim an der Ruhr können sie an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden:
Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite.
montags bis mittwochs: 8.00 Uhr – 15.30 Uhr,
donnerstags: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Die Orte für die öffentlichen Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr (http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html) zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan in Essen (Telefon: 0201/88 61-210/-212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Mülheim an der Ruhr erteilten:
Wolfgang Mohr, Telefon: 0208/455-6112,
E-Mail: wolfgang.mohr@muelheim-ruhr.de und
Stefanie Lemser, Telefon: 0208/455-6139,
E-Mail: stefanie.lemser@muelheim-ruhr.de
Alle Planunterlagen mit den auszulegenden Unterlagen, der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Beschlussvorlage können auch auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html eingesehen werden und sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes https://www.bauleitplanung.nrw.de/?lang=de zugänglich.
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Auslegungsfrist bis zum 12.07.2023 (einschließlich) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Regionaler Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen,
E-Mail: geschaeftsstelleRFNP@amt61.essen.de
- bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung: Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis bei der Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung im Technischen Rathaus während der Dienststunden ermöglicht wird.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, das heißt es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030 unter:
http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 S. 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mülheim an der Ruhr, den 09.05.2023
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz