Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz des Empfänger in der Republik Mazedonien befindet:
Name: ---- ------------
Geburtsdatum/-ort: ---------- -- ---------
Letzte bekannte Anschrift: ---------------- -- ----- ----------
Aktenzeichen: 32-13.14/214002560
Datum der Ordnungsverfügung: 03.05.2023
Die Ordnungsverfügung vom 03.05.2023 wird hiermit nach § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 03.07.1952 (BGBl. I, S. 379) öffentlich zugestellt.
Die Ordnungsverfügung vom 03.05.2023 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, Ordnungsamt, Zimmer C 303, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 08.05.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Meier