Kategorie
Öffentliche Zustellung
Der an Herr ---- ----- ------- zuletzt wohnhaft gewesen in ----- ------ ---------- ------- --- zuzustellende Rückforderungsbescheid vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 57-21/ 107951/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Der Rückforderungsbescheid gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Er kann bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr, Wiesenstraße 35 in 45468 Mülheim an der Ruhr , Frau Immand (Erdgeschoss / Zimmer 217) eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 24.04.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Immand
Datum
Montag 24.04.2023 - 12:00