Kategorie
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung
der Überleitungsanzeige gem. 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 ff ZPO
Die an ----- ------- ------- -- ----------, gerichtete Rechtswahrungsanzeige vom 08.03.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 ff ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 08.03.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fröhlich-Lueb
Datum
Mittwoch 08.03.2023 - 12:00