Kategorie
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung der Überleitungsanzeige gemäß 132 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 204 folgend ZPO
Die an ------ ----- ---------- ------- ---------, gerichtete Überleitungsanzeige vom 27.02.2023 kann nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist.
Die Überleitungsanzeige gemäß § 132 Absatz 2 BGB in Verbindung mit 204 folgend ZPO wird hiermit nach § 15 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt.
Sie kann bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Sozialamt, Bereich Jugend, Unterhaltsvorschusskasse, Friedrichstraße 12, 45468 Mülheim an der Ruhr, eingesehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 27.02.2023
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Fröhlich-Lueb
Datum