1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“

vom 16.05.2025

I

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“ gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.

Nach § 10 i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB ist eine Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“ durch die Höhere Verwaltungsbehörde nicht erforderlich.
 

II

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Saarn in der gleichnamigen Gemarkung innerhalb der Straßen Langenfeldstraße und Quellenstraße im Norden, Metzer Straße und Friedrich-Freye-Straße im Osten, Kölner Straße (B 1) im Südosten, der Luxemburger Allee im Süden sowie dem Elsenborner Weg im Westen.

Der vorgesehene Geltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Saarner Kuppe II/Luxemburger Allee – O 25“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
 

III

Bekanntmachungsanordnung:

Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes durch den Rat der Stadt, sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme und die aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung erforderlichen Hinweise werden hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB kann jedermann die 1. Änderung des Bebauungsplanes und seine Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Die Unterlagen liegen vom Tage dieser Bekanntmachung an beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.

Alle Planunterlagen können darüber hinaus nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes über das Internetportal der Stadt Mülheim an der Ruhr https://geodaten.muelheim-ruhr.de/mapbender/application/bebauungsplaene und das zentrale Internetportal des Landes NRW www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.
 

Hinweise:

1.     Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 1. Änderung dieses Bebauungsplanes und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

2.     Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB

a)     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 1 . eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. 

3.     Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i.V.m. § 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn 

a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)   diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)   der Oberbürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d)   der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mülheim an der Ruhr, den 16.05.2025
Der Oberbürgermeister
Marc Buchholz

 

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Freitag 30.05.2025 - 12:00