Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift mit dem betroffenen Grundstück „Buschkante 33“

Der Vermessungsdienst des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung hat im Bereich „Nollendorfstraße (Buschkante)“ eine katastertechnische Straßenschlussvermessung durchgeführt, d.h. die durch den Straßenausbau zerstörten Grenzzeichen an den privaten Grundstücken wurden wiederhergestellt – wie es § 20 (5) und (6) des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NW v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung) vorsieht. Durch diese Vermessung entstehen den betroffenen Grundstückseigentümern*innen keine Kosten.

Im Zuge dieser Vermessung wurden auch Abmarkungen an folgendem/n Grundstück/en neu gesetzt:

  • Buschkante 33

Die Grenzverhandlung fand am Dienstag, den 11.02.2025, statt. Der Termin konnte von dem*der genannten Grundstückseigentümer*in oder einer von Ihm*Ihr bevollmächtigten Person nicht wahrgenommen werden.

Der*die Eigentümer*in des Grundstückes „Buchkante 33“ ist lt. elektronischer Melderegisterauskunft im Februar 2025 verstorben. Eine Grundbuchumschreibung ist bisher nicht geschehen. Eine eventuelle Rechtsnachfolge der Person ist nicht bekannt.

Eine Anerkennung der Grenzzeichen oder ein Widerspruch gegen das bekannt gegebene Vermessungsergebnis ist nur durch den*die Grundstückseigentümer*in bzw. die erbbauberechtigte Person oder durch deren Rechtsnachfolge möglich.

Die Bekanntgabe der Abmarkung erfolgt durch Offenlegung der Grenzniederschrift v. 11.02.2025 gemäß § 21 VermKatG NW (5) v. 01.03.2005 in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Veröffentlichung der Benachrichtigung über das im Grenztermin bekannt gegebene Vermessungsergebnis (Grenzniederschrift) gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land NRW (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW v. 07.03.2006 in der derzeit gültigen Fassung) und gemäß § 23 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz NRW (DVOzVermKatG NRW v. 25.10.2006 in der derzeit gültigen Fassung) gilt als zugestellt, wenn seit Tag der Bekanntmachung (Veröffentlichung der Benachrichtigung) zwei Wochen vergangen sind.

Die Grundstückseigentümer*innen und erbbauberechtigten Personen bzw. Rechtsnachfolger*innen oder bevollmächtigte Personen können diese beim Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 in 45468 Mülheim an der Ruhr (1. Etage, Zimmer 1.07 und 1.08) innerhalb der Frist (1 Monat) vom 01.04.2025 bis einschließlich 30.04.2025 einsehen.

Sie werden gebeten, sich durch einen Personalausweis auszuweisen. Rechtsnachfolgende Personen werden gebeten, nachvollziehbare Unterlagen mitzubringen, die ihren Eigentumsanspruch nachweisen. Gegebenenfalls bevollmächtigte Personen werden gebeten, die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.

Ansprechpartner des Amtes für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung für eine Terminvereinbarung sind Herr Tschirner (Zimmer 1.07, Telefon: 0208 / 455-6261) und Frau Buschmann (Zimmer 1.08, Telefon: 0208 / 455-6259). 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) Klage erhoben werden.

Mülheim an der Ruhr, 04.03.2025
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Lincke

Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung
Datum
Dienstag 04.03.2025 - 12:00