Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

Amtsblatt
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 10. März 2023 – Ordnungsnummer: 62 – 02 /11.96.385 – des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß § 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung über die Grundstücke Am Alten Bahnhof ohne Hausnummer mit der Katasterbezeichnung:

Gemarkung: Saarn   

Flur:  20

Flurstücksnummern: 189, 190

ist gemäß § 83 BauGB am 24.03.2023 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im oben angegebenen Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Mülheim an der Ruhr, den 28.03.2023

Umlegungsausschuss der Stadt

Mülheim an der Ruhr

Der Vorsitzende

gezeichnet Witt

Datum